Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
BUNT GEMISCHT
12. November 2024
15. März 2023
16. Februar 2025
5. September 2023
2. November 2025
26. Dezember 2025
26. Juli 2025
8. März 2023
31. Januar 2026
2. März 2025
9. Mai 2025
1. Dezember 2025
19. Oktober 2025
17. Juli 2023
7. Februar 2026
1. Oktober 2021
27. Mai 2021
21. September 2025
25. Juli 2023
28. November 2025
24. Mai 2023
19. März 2024
25. Januar 2025
16. Januar 2024
11. Januar 2025
29. Mai 2025
6. April 2023
8. Mai 2023
10. Januar 2024
9. Mai 2025
9. April 2021
1. August 2025
29. Mai 2025
21. April 2024
15. März 2023
1. Dezember 2025
5. Januar 2024
22. Juni 2023


