Damit der Fernseher im November nicht schwarz wird

Öffentlich-rechtliche Sender bald nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Seit dem 7. Januar 2025 strahlt die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV aus. Nun folgen am 18. November 2025 die Sender des ZDF. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität zu empfangen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sehen bereits jetzt entsprechende Hinweise in den Programmen des ZDF. Die Abschaltung betrifft ausschließlich die Übertragung über Satellit und Kabel. Für Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vorgenommen.
Was müssen betroffene Verbraucher:innen nun tun, um auch weiterhin die ZDF-Sender empfangen zu können? „In den meisten Fällen reicht ein einfacher Sendersuchlauf, wenn der Fernseher oder der Receiver nicht älter als 10 bis 12 Jahre ist“, erklärt Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele moderne Fernseher haben bereits einen integrierten HD-Empfänger.“ Besitzer:innen älterer Geräte mit Satelliten- oder Kabelreceiver müssen unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30 bis 50 Euro erhältlich. Auch Besitzer:innen von Röhrenfernsehern können durch den Austausch des Receivers weiterhin fernsehen, sollten jedoch überlegen, ob nicht auch aus Gründen der Energieeffizienz ein neuer Fernseher mit integriertem Empfangsteil sinnvoller wäre.
Für weitere Informationen und Beratung können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Die technische Hotline ist immer montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 222 zu erreichen. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Alternativ können Verbraucher:innen auch eine E-Mail an fernsehen@vz-rlp.de schicken.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
14. März 2026
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
9. Februar 2025
1. Dezember 2025
27. März 2025
8. Juni 2025
18. April 2023
4. Juli 2023
2. Dezember 2025
21. Juli 2023
26. Oktober 2025
19. Juni 2023
11. Dezember 2024
30. August 2025
2. Oktober 2023
4. Januar 2025
9. Mai 2025
14. August 2020
25. Juni 2024
16. April 2025
21. Februar 2025
9. August 2023
18. Juli 2023
24. Dezember 2025
16. Januar 2024
28. Juni 2023
1. März 2026
21. März 2023
24. Juli 2024
26. Januar 2025
27. März 2023
14. März 2026
28. März 2025
23. November 2023
4. Oktober 2025
17. Juli 2023
9. November 2025
8. Mai 2023
19. Dezember 2025
4. April 2020
15. März 2023
22. Februar 2025


