Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
BUNT GEMISCHT
29. September 2025
26. April 2025
12. Dezember 2024
24. Mai 2023
14. Juni 2026
13. Juli 2021
18. Juli 2023
5. April 2025
9. Juni 2020
26. September 2025
29. November 2025
22. Februar 2026
12. Juli 2022
28. Mai 2026
25. Dezember 2025
22. Januar 2025
14. Dezember 2023
24. November 2025
28. Juni 2025
1. Februar 2025
7. Dezember 2025
22. Januar 2021
1. Dezember 2025
17. März 2023
6. September 2025
3. Februar 2025
10. Juli 2023
10. Februar 2021
26. Januar 2026
4. Januar 2025
13. Juli 2023
7. April 2021
23. Dezember 2024
17. April 2023
4. Juni 2025



