Kindergeld nach der Schule

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld.
Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.
Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich zum Beispiel in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem
Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
19. Dezember 2025
18. Dezember 2025
Events
„Lauter Steine“- Das Neustadter LEGO®-Fan-Event
12. Dezember 2025 - 11:00 Uhr bis 23. Dezember 2025 - 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
30. August 2025
18. Februar 2025
9. März 2025
7. August 2023
5. April 2023
9. August 2023
2. Dezember 2025
29. November 2025
1. Februar 2025
6. September 2025
25. Juni 2024
30. Januar 2024
1. Februar 2025
13. August 2025
22. Mai 2025
29. November 2025
2. Juni 2022
5. Januar 2025
21. Juli 2024
13. April 2024
24. Dezember 2024
2. Juli 2023
8. März 2023
25. Juli 2023
1. Dezember 2025
29. Juni 2023
15. März 2023
28. Dezember 2024
21. Juni 2025
28. Dezember 2023
14. August 2020
28. September 2025
9. Juni 2025
23. März 2021
27. September 2025
14. August 2024
21. Februar 2025
28. Juli 2023
7. August 2023
4. Mai 2025
5. Januar 2024


