Kaiserslautern – Bau der Fahrradstraße zwischen Stadtpark und Volkspark geht weiter

Umbau des Kreuzungsbereichs Bismarckstraße / Barbarossastraße
Der erste Bauabschnitt der zukünftigen Fahrradstraße zwischen dem Stadtpark im Westen und dem Volkspark im Osten Kaiserslauterns ist bereits abgeschlossen: Die Einmündung der Augustastraße in den Barbarossaring wurde umgestaltet – mit einer barrierefreien Querungshilfe, die eine sichere Überquerung des stark befahrenen Barbarossarings auch für mobilitäts- und sehbeeinträchtigte Personen bietet.
Ab Donnerstag, 18. September 2025, wird das Projekt nun mit dem Umbau des Kreuzungsbereichs Bismarckstraße / Barbarossastraße fortgesetzt.
Die Einfahrt von der Barbarossastraße in die Bismarckstraße beim Messeplatz wird zukünftig nicht mehr für den motorisierten Verkehr, sondern nur noch für Fahrräder erlaubt sein. Dadurch wird mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer gewährleistet. Lediglich Beschickern von Messe- und Kerwe-Veranstaltungen, sowie Bussen mit Sonderfahrten während Fußballspielen wird es ermöglicht, die Einfahrt auch künftig zu nutzen.
Im Kreuzungsbereich Bismarckstraße / Barbarossastraße werden ab dem 18. September voraussichtlich im Zeitraum von vier Wochen die breite Einmündung der Bismarckstraße zurückgebaut und die Linksabbiegespur in der Barbarossastraße durch einen begrünten Mittelstreifen ersetzt. Während der Bauarbeiten wird jeweils eine Fahrspur der Barbarossastraße gesperrt. In beide Richtungen steht dem Verkehr jedoch immer mindestens eine Spur zur Verfügung. Trotzdem ist während der Bauzeit mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Bismarckstraße bleibt nach Abschluss der Bauarbeiten für den motorisierten Verkehr über den Barbarossaring uneingeschränkt erreichbar. Radfahrerinnen und Radfahrer können künftig die Einmündung der Bismarckstraße in die Barbarossastraße auch weiterhin aus beiden Richtungen nutzen.
Hintergrund
Fahrradstraßen stellen meistens Hauptachsen des Radverkehrsnetzes dar und sollen eine direkte, attraktive und störungsarme Verbindung für Fahrräder bieten. Voraussetzung für die Ausweisung ist neben der hohen Bedeutung für den Radverkehr eine vorliegende oder zu erwartende hohe Radverkehrsdichte. Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nutzen, jedoch gilt für alle Fahrzeuge Tempo 30. Der Radverkehr hat Vorrang und darf nebeneinander fahren. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden.
Die Verbindung Parkstraße – Augustastraße ist im Mobilitätsplan Klima+ 2030 als potenzielle Fahrradstraße enthalten. 2021 wurde daher durch das Referat Stadtentwicklung eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die eine sehr gute Eignung des Straßenzugs als Fahrradstraße feststellte. Nach der Beschlussfassung im Bauausschuss 2022 wurden die Planungen vertiefend ausgearbeitet. 2024 erhielt die Stadt einen Förderbescheid aus dem Bundesprogramm „Stadt & Land“, so dass 2025 die Fahrradstraße als erste innerstädtische Fahrradstraße baulich umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen
http://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/verkehr_parken/radverkehr/konzept/064924/index.html.de
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