Kaiserslautern – Zu laut unterwegs…

Polizeidirektion Kaiserslautern | Polizeiautobahnstation Kaiserslautern | Pressestelle
Am gestrigen Montag fielen den Experten der Autobahnpolizei Kaiserslautern und der Zentralen Verkehrsdienste gleich mehrere Fahrzeuge auf, die aufgrund ihrer erheblichen Mängel nun vorerst aus dem Verkehr gezogen wurde.
„Klassische illegale Veränderungen“ wie abgedunkelte vordere Seitenscheiben oder fehlende Rückstrahler am Fahrzeugheck dominierten zwar die Beanstandungsliste, aber dennoch taten sich zwei Fahrzeugführer mit ihren modifizierten fahrbaren Untersätzen deutlich hervor. Beide legten offenbar -ohne jede Rücksicht auf die Nachbarschaft oder andere Personen- großen Wert auf eine Geräuschkulisse, die sie und ihr Fahrzeug bereits von Weitem akustisch wahrnehmbar machten. Der V8-Bolide des ersten Fahrzeugführers schaffte 119 Dezibel bei einer durchgeführten Messung. Problematisch war aber nicht nur dieser Wert, der mit der Geräuschkulisse eines Rockkonzertes vergleichbar ist, sondern auch eine geänderte Rad-Reifenkombination.
Diese war derart breit gewählt, dass fast permanent die Hinterreifen im Radkasten schleiften und die Radhauskanten waren bereits stark verbogen. Der zweite Fahrzeugführer nutze sein Motorrad mit einer nicht zulassungsfähigen Abgasanlage, die nur wenige cm lang war. Das Ergebnis dieses Umbaus wurde bei einer polizeilichen Lautstärkenmessung deutlich. Diese ergab als Ergebnis 122 Dezibel.
Alle beanstandeten Fahrzeuge (insgesamt elf) dürfen nun erst wieder auf der Straße geführt werden, wenn alle illegalen Modifikationen zurück gerüstet und eine neue Betriebserlaubnis erwirkt wurde. Die Fahrzeugführer und -halter bekommen in den nächsten Wochen weiter Post von der Bußgeldstelle. Bußgelder von mehr als 100 Euro sind für die heute festgestellten Verstöße die Regel, wie auch je ein Punkt in Flensburg.
Aktuelle Beiträge
15. Juni 2025
15. Juni 2025
14. Juni 2025
Events
„Bus Stop Stories“: Melange aus Akrobatik, Tanz und Live-Musik
22. Juni 2025 - 16:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. Januar 2025
20. August 2021
24. Mai 2025
14. Juni 2023
15. Dezember 2024
15. November 2023
24. Februar 2024
13. April 2025
25. Juli 2023
9. Februar 2023
8. September 2024
23. März 2025
24. August 2023
10. Januar 2024
12. Januar 2025
31. Januar 2025
26. Juli 2023
15. März 2023
19. Februar 2021
18. Februar 2025
30. September 2024
9. November 2021
9. Mai 2024
17. Juni 2024
15. November 2023
1. März 2025
5. Januar 2025
5. Juli 2023
8. Oktober 2024
28. Juni 2023
3. Mai 2025
9. Juni 2021
14. Dezember 2024
15. März 2023
23. Februar 2025
13. Oktober 2023
21. Juli 2023
6. Januar 2025
11. Dezember 2024
31. März 2025
17. Januar 2024