Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
25. Juli 2025
24. Juli 2025
Events
Mord mit Muttern | Marie-Luise Marjan
21. September 2025 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. Januar 2024
17. März 2021
6. April 2021
4. Juli 2023
7. Mai 2021
19. Januar 2025
24. Februar 2025
20. November 2024
12. Dezember 2024
21. Juli 2023
25. Januar 2025
21. Juli 2025
6. Dezember 2024
18. August 2023
23. Juli 2025
7. September 2023
17. November 2021
8. Juni 2025
18. Mai 2025
11. Dezember 2024
5. Juli 2023
15. Juni 2023
5. Juli 2023
5. Februar 2025
28. Dezember 2023
25. Juni 2025
8. April 2025
21. Juli 2023
15. Juni 2025
16. Oktober 2023
25. Juli 2023
28. Juli 2023
13. Mai 2025
11. Mai 2025
12. Februar 2024
31. Juli 2025
30. März 2023
12. Januar 2024
5. Mai 2025
30. Juni 2023