Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
24. Dezember 2025
24. Dezember 2025
Events
Silvesterkonzert zum Abschluss des Jubiläumsjahres
29. Dezember 2025 - 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. November 2025
31. Mai 2025
14. September 2023
25. Mai 2025
28. September 2025
22. Juni 2020
29. Januar 2025
12. März 2024
28. November 2025
5. September 2023
19. Januar 2025
3. März 2025
17. August 2023
9. Mai 2024
2. August 2023
20. September 2025
8. Juni 2025
6. Februar 2021
7. September 2025
1. Januar 2025
19. August 2024
25. Mai 2025
18. Dezember 2023
27. Juli 2023
16. Dezember 2023
18. Dezember 2024
20. Juni 2023
24. Dezember 2025
11. Dezember 2024
25. Juli 2023
5. Januar 2024
13. September 2025
13. August 2024
28. November 2025
7. April 2021
14. Juli 2023


