Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
BUNT GEMISCHT
20. Januar 2025
8. Februar 2025
14. November 2024
14. Juli 2021
9. März 2021
9. August 2023
31. Januar 2025
14. Dezember 2024
15. August 2023
14. September 2023
18. Februar 2021
24. August 2024
8. Mai 2023
13. Juli 2023
27. März 2023
27. Mai 2024
24. Juli 2023
30. September 2021
5. April 2023
27. Januar 2025
17. April 2023
26. April 2025
21. April 2023
17. Mai 2024
16. Januar 2025
18. Juli 2023
4. Juni 2025
1. Dezember 2020
16. August 2023
8. Juni 2025
27. Mai 2021
30. Juni 2023
10. August 2023
19. April 2025
25. Juli 2023