Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
12. November 2025
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
21. Juli 2025
13. Mai 2025
16. Mai 2025
28. Juni 2025
16. Dezember 2023
15. März 2025
8. Februar 2025
23. November 2023
9. Juni 2020
20. Juli 2023
5. August 2024
18. September 2023
30. März 2023
18. April 2025
5. April 2023
4. Juli 2025
14. August 2024
1. Januar 2025
10. August 2023
13. April 2021
30. Juni 2023
14. August 2020
14. Dezember 2023
28. September 2025
9. Dezember 2024
26. Oktober 2025
11. Mai 2025
20. März 2025
17. April 2025
9. Februar 2025
27. September 2024
3. August 2021
10. Mai 2023
10. Mai 2024
1. September 2024
14. August 2020
1. Juni 2025
3. März 2025
