Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
Events
Lesesommer Rheinland-Pfalz in Neustadt-Hambach
15. Juni 2026 bis 16. August 2026
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
27. Juli 2025
21. November 2025
17. August 2023
18. April 2023
17. April 2023
23. Februar 2025
18. Juni 2026
5. April 2023
28. Juli 2023
1. September 2024
10. Dezember 2024
29. September 2025
3. August 2025
1. Dezember 2025
28. Juni 2025
1. Dezember 2025
24. Mai 2025
8. Dezember 2025
17. Juni 2024
20. März 2023
18. Februar 2022
27. März 2025
15. März 2026
23. November 2023
13. Dezember 2023
19. April 2026




