Stadt nimmt Wettbürosteuer zurück

Autor/in: – Pressestelle
Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert rechtlichen Rahmen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. März einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, die im Juli 2021 verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer zurückzunehmen. Auf deren Grundlage führte die Stadt Kaiserslautern mit Wirkung zum 01. August 2021 die Wettbürosteuer im Stadtgebiet ein, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen und zuvor auch bereits in Koblenz und Ludwigshafen umgesetzt wurde.
Die Einführung wurde von der damaligen Rechtsprechung gestützt, etwa durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Auch wurde die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuersatzung von Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt bzw. bestätigt.
In einem Verfahren betreffend die Dortmunder Wettbürosteuersatzung hat nun das Bundesverwaltungsgericht jedoch seine damalige Rechtsauffassung geändert und die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit dieser kommunalen Steuer mit der bundesrechtlich geregelten Rennwett- und Sportwettensteuer. Daher muss auch die Wettbürosteuersatzung der Stadt Kaiserslautern aufgehoben werden.
Eingeplant waren jährliche Einzahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Zwar wurden die Steuerpflichtigen bereits angeschrieben, die weitere Bearbeitung wurde angesichts des Dortmund-Urteils jedoch bereits frühzeitig auf Eis gelegt. So wurden noch keine Bescheide erstellt und muss daher nun auch nicht zu Rückzahlungen kommen.
Aktuelle Beiträge
12. August 2025
12. August 2025
Events
Multivisionsshow „TERRA – Mit der Kamera um die Welt“
25. Oktober 2025 - 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. April 2025
17. Mai 2025
14. Dezember 2023
22. April 2021
15. November 2024
3. Februar 2025
13. April 2025
2. Februar 2025
10. Mai 2025
12. März 2024
14. Juli 2023
5. April 2023
29. Juli 2024
19. April 2024
8. April 2025
3. April 2023
15. November 2023
24. August 2024
14. August 2023
4. August 2023
7. Dezember 2024
14. September 2023
7. August 2023
19. April 2025
30. März 2023