Stadt nimmt Wettbürosteuer zurück

Autor/in: – Pressestelle
Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert rechtlichen Rahmen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. März einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, die im Juli 2021 verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer zurückzunehmen. Auf deren Grundlage führte die Stadt Kaiserslautern mit Wirkung zum 01. August 2021 die Wettbürosteuer im Stadtgebiet ein, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen und zuvor auch bereits in Koblenz und Ludwigshafen umgesetzt wurde.
Die Einführung wurde von der damaligen Rechtsprechung gestützt, etwa durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Auch wurde die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuersatzung von Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt bzw. bestätigt.
In einem Verfahren betreffend die Dortmunder Wettbürosteuersatzung hat nun das Bundesverwaltungsgericht jedoch seine damalige Rechtsauffassung geändert und die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit dieser kommunalen Steuer mit der bundesrechtlich geregelten Rennwett- und Sportwettensteuer. Daher muss auch die Wettbürosteuersatzung der Stadt Kaiserslautern aufgehoben werden.
Eingeplant waren jährliche Einzahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Zwar wurden die Steuerpflichtigen bereits angeschrieben, die weitere Bearbeitung wurde angesichts des Dortmund-Urteils jedoch bereits frühzeitig auf Eis gelegt. So wurden noch keine Bescheide erstellt und muss daher nun auch nicht zu Rückzahlungen kommen.
Aktuelle Beiträge
19. Juni 2026
Events
Bella und das Orchester| Limburg Sommer 2026 | Kinderoper
19. Juli 2026 - 10:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
11. September 2023
11. August 2023
12. April 2026
18. Januar 2026
18. Juli 2023
25. Januar 2025
20. Februar 2025
19. April 2024
24. Januar 2025
14. Juni 2023
29. Juni 2025
6. April 2023
3. Juli 2023
19. Dezember 2025
20. Januar 2025
15. November 2024
25. Mai 2026
31. März 2021
2. Dezember 2025
28. März 2026
15. März 2026
29. Dezember 2024
2. Dezember 2025
31. Januar 2022
16. August 2023
29. November 2025
15. Februar 2026
10. Februar 2021
1. März 2025
6. April 2023
16. November 2025
2. November 2025
28. November 2025
15. März 2023
20. März 2023


