Kaiserslautern-Pirmasens | Kindergeld nach der Schule

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig samt der nötigen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.
Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich z.B. in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem
Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden. Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Wetter in Kaiserslautern Stand 23:30 Uhr Nebel
Gefühlt 9°
Wind 1 km/h
Luftfeuchte 100 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
29. September 2026
28. September 2026
28. September 2026
Events
Wir haben den Traum gekeltert
6. November 2026 - 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
10. August 2023
16. Mai 2025
18. Oktober 2025
18. Juli 2023
15. September 2026
19. April 2026
30. August 2026
7. Juni 2025
6. Juni 2026
14. August 2023
28. August 2026
8. Mai 2025
6. Dezember 2024
13. Oktober 2024
16. Februar 2025
1. Dezember 2025
16. Mai 2026
14. Juni 2023
30. August 2026
14. Dezember 2025
26. Januar 2025
18. April 2026
15. März 2023
21. April 2024
23. August 2023
8. September 2023
24. Dezember 2024
24. Mai 2023
2. August 2023
10. Juli 2026
28. April 2021
15. September 2026
18. Dezember 2024
4. Oktober 2025
18. Juli 2023
23. Juni 2026
5. Januar 2025
21. Februar 2026


