EU-KI-Regeln: Was Pfälzer Unternehmen jetzt kennzeichnen müssen

Seit dem 2. August 2026 gilt die nächste Stufe des EU AI Acts: Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Tonspuren veröffentlicht, muss sie deutlich sichtbar kennzeichnen – direkt im Inhalt. Das betrifft nicht nur Konzerne, sondern auch dich: den Winzerbetrieb mit KI-Bildern im Online-Shop, das Restaurant mit KI-Reels, die Solopreneurin mit KI-Texten auf der Website. Hier erfährst du, was jetzt gilt, welche Ausnahmen es gibt und was du konkret tun solltest.

Worum geht es?

Der EU AI Act (Artikel 50) verlangt Transparenz: Menschen sollen erkennen können, wenn Inhalte von künstlicher Intelligenz stammen. Seit dem 2. August 2026 müssen realistisch wirkende KI-Inhalte gekennzeichnet werden – ein Hinweis in der Bildunterschrift oder im Abspann reicht nicht. Die Kennzeichnung gehört direkt in den Inhalt, zum Beispiel als „AI-generated“ in einer Bildecke.

Unter die Regel fallen sogenannte Deepfakes. Die EU-Kommission definiert sie als Inhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen merklich ähneln. Das fotorealistische KI-Model für deinen Online-Shop? Kennzeichnungspflichtig. Auf eine Täuschungsabsicht kommt es nicht an.

Entwarnung gibt es für offensichtlich Unrealistisches: Ein Fabelwesen über dem Hambacher Schloss erkennt jeder als künstlich – hier entfällt die Pflicht. Auch einfache Retuschen (Mülleimer aus dem Foto entfernen) sind kein Problem.

Was gilt für KI-Texte?

Bei Texten greift die Pflicht vor allem, wenn du Informationstexte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichst – Politik, Gesundheit, Verbraucherfragen. Reine Werbetexte, Produktbeschreibungen und interne Kommunikation sind ausgenommen.

Der wichtigste Ausweg für die Praxis: redaktionelle Prüfung. Wenn ein Mensch den KI-Entwurf kontrolliert, korrigiert und die Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Eine Rechtschreibprüfung genügt dafür nicht – gefordert ist echte menschliche Kontrolle. So ist übrigens auch dieser Beitrag entstanden: KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft und überarbeitet.

Was muss gekennzeichnet werden – und was nicht?

Inhaltstyp Kennzeichnungspflicht
Fotorealistische KI-Bilder und -Videos (Deepfakes) Ja – sichtbar direkt im Inhalt (z. B. „AI-generated“)
KI-bearbeitete realistische Medien Ja – z. B. „AI-modified“
Offensichtlich unrealistische Darstellungen Nein
Einfache Retuschen Nein
KI-Texte zu öffentlichen Themen, ungeprüft Ja
KI-Texte mit redaktioneller Prüfung durch Menschen Nein
Werbetexte, Produktbeschreibungen, interne Kommunikation Nein
KI-Video/-Audio Hinweis zu Beginn und nach Unterbrechungen

Betrifft mich das überhaupt?

Sehr wahrscheinlich ja. Das Gesetz unterscheidet Anbieter (Entwickler wie OpenAI oder Google) und Betreiber – und Betreiber ist jeder, der KI-Werkzeuge beruflich einsetzt. Wer Social-Media-Kanäle kommerziell nutzt, Grafiken für Kunden erstellt oder einen Online-Shop betreibt, fällt darunter. Nur rein private Nutzung ist ausgenommen: Sobald du mit Inhalten Geld verdienst, gelten die Pflichten.

Wichtig für alle mit Dienstleistern: Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen – auch wenn eine Agentur oder Freelancer die Inhalte im Auftrag erstellt hat.

Welche Strafen drohen?

Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor; in Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur. Für kleine Betriebe oft greifbarer: Mitbewerber können fehlende Kennzeichnungen nach deutschem Wettbewerbsrecht kostenpflichtig abmahnen. Wer sauber kennzeichnet, nimmt Abmahnern die Grundlage – und gewinnt nebenbei das Vertrauen seiner Kunden.

Deine Checkliste

  • KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder, Videos und Tonspuren direkt im Inhalt kennzeichnen („AI-generated“ / „AI-modified“ in einer Ecke).
  • Menschliche, redaktionelle Prüfung für KI-Texte zu öffentlichen Themen einführen – und dokumentieren.
  • KI-Videos und -Audios mit Hinweisen zu Beginn und nach Unterbrechungen versehen.
  • Eigene Rolle klären: Anbieter oder Betreiber nach Artikel 50?
  • Mitarbeiter schulen – der AI Act verlangt nachweisbare KI-Kompetenz.
  • Nebenbei prüfen: Plattform-Musik in geschäftlichen Reels ist ein eigenes Abmahnrisiko (Urheberrecht).

Häufige Fragen

Ab wann gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act?

Seit dem 2. August 2026 (Artikel 50). Für maschinenlesbare Kennzeichnungen in Dateimetadaten haben Software-Anbieter eine verlängerte Frist bis zum 2. Dezember 2026.

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein. Kennzeichnungspflichtig sind realistisch wirkende KI-Bilder und -Videos. Offensichtlich Unrealistisches und einfache Retuschen sind ausgenommen. Im Zweifel gilt: kennzeichnen.

Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?

Nur ungeprüfte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Redaktionell geprüfte KI-Texte und Werbetexte sind ausgenommen.

Gilt das auch für kleine Unternehmen?

Ja. Wer KI beruflich einsetzt, gilt als Betreiber. Nur rein private Nutzung ist ausgenommen.

Welche Strafen drohen?

Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; zusätzlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Unsicher, ob deine Inhalte betroffen sind? Wir von Pfalz Digital und Engelmann Promotion nutzen KI täglich selbst – und kennzeichnen transparent. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deine Website und deine Kanäle: info@engelmann-promotion.de · Tel. 06301 796455

Quellen: EU-Kommission, finale Leitlinien zu Art. 50 KI-Verordnung (Juli 2026), digital-strategy.ec.europa.eu · Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Artikel 50 · Veröffentlicht am 2. August 2026 von Ursula Engelmann.

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