Kaiserslautern – Cannabiskonsum während des Altstadtfests

Stadtverwaltung bittet um Verzicht auf dem Festgelände
Die Stadtverwaltung bittet im Sinne eines positiven Miteinanders und aus Rücksicht und Respekt gegenüber den anderen Festbesucherinnen und Festbesuchern, auf dem Gelände des Altstadtfests komplett auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Bei Volksfesten, die auch von Familien mit Kindern besucht werden und auf denen sich somit Personen unter 18 Jahren in unmittelbarer Nähe befinden, ergibt sich schon aufgrund des Charakters der Veranstaltung de facto ein Konsumverbot von Cannabis. Im Bereich des Altstadtfests, beziehungsweise angrenzend an das Festgelände, befinden sich zudem auch einige Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Schule. Im Sichtbereich dieser Einrichtungen ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich verboten.
Zusätzlich ist ein großer Teil des Festgeländes auch Fußgängerzone, in der vor 20.00 Uhr ohnehin kein Cannabis konsumiert werden darf. Die Gaststätten und Standbetreiber des Altstadtfests werden hinsichtlich des Konsums von Cannabis von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Etwaige Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) werden durch den Kommunalen Vollzugsdienst ausnahmslos geahndet.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
11. März 2026
11. März 2026
Events
Ronald Daub liest aus seinem Krimi „Pfalzmord in Washington“
27. März 2026 - 19:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
19. Januar 2025
18. Juli 2023
31. Januar 2025
14. August 2023
7. Dezember 2023
3. Januar 2024
10. Dezember 2024
9. August 2023
14. September 2023
1. September 2024
21. Juni 2025
18. Juli 2023
12. Juli 2023
2. März 2025
8. Dezember 2025
7. September 2025
29. Juni 2025
22. Januar 2025
23. Mai 2025
4. Juli 2023
29. Juni 2025
8. Februar 2025
23. Januar 2024
20. April 2021
22. Februar 2025
18. Oktober 2025
10. August 2023
25. Mai 2025
23. Oktober 2024
24. Dezember 2025
19. Februar 2021
12. Dezember 2024
8. Mai 2023
29. September 2023
2. Oktober 2023
28. November 2025
31. März 2025


