Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
17. September 2024
20. Februar 2024
18. Oktober 2025
1. Januar 2025
10. August 2023
23. März 2021
21. März 2023
26. April 2023
9. November 2021
18. Juli 2023
17. Juli 2025
26. September 2025
16. Januar 2024
3. Mai 2025
16. Dezember 2023
22. Juni 2020
20. Januar 2025
17. Januar 2025
17. November 2021
31. August 2023
3. April 2023
22. Dezember 2020
28. Juli 2023
15. November 2024
15. März 2023
12. Februar 2021
20. Juli 2023
12. Dezember 2024
31. März 2023
8. Februar 2023
21. April 2024
18. Juli 2023
6. Oktober 2023
29. März 2025
29. September 2023
			
			
			