Anpassung der Anlieferbedingungen für den Wertstoffhof Erfenbach

Unterschiedliche Vorgaben für das Stadtgebiet und den Landkreis
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) passt die Bedingungen für die Nutzung des städtischen Wertstoffhofs in Erfenbach an. Bei der Onlinebuchung wird nun zwischen Anlieferungen aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis unterschieden.
Zu den geänderten Anlieferbedingungen gehört, dass die Stadtbevölkerung nun ihre anfallenden Grünabfälle ohne Termin beim Wertstoffhof abgeben kann. Weitere Abfallanlieferungen sind darüber hinaus bis zu viermal pro Monat erlaubt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises haben die Möglichkeit, einmal monatlich Abfälle abzugeben. Grünabfälle aus dem Kreisgebiet werden nicht angenommen.
Der Wertstoffhof nimmt Abfälle in haushaltsüblichen Mengen entgegen. Das ist der Fall, wenn die Anlieferung mit einem PKW mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 2,8 t mit Anhänger oder mit einem PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t ohne Anhänger erfolgt oder jeweils ein entsprechendes Ladevolumen vorliegt.
Eine Ausnahme betrifft die Abgabe von mineralischem Bauschutt wie Steinfliesen und Sanitärkeramik, Altholz aus dem Innenbereich wie Regalbretter und Tische sowie Sperrmüllgegenstände wie Teppiche und Matratzen. Diese werden bis 0,5 Kubikmeter angenommen.
„Die städtischen Wertstoffhöfe leisten einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit. Hinzu kommt, dass durch die Verwertung der Wertstoffe gebührenmindernde Erlöse für den Abfallgebührenhaushalt erwirtschaftet werden“, sagt die Werkleiterin der SK, Andrea Buchloh-Adler.
Onlinetermine für den Wertstoffhof Erfenbach sind sowohl über die Homepage des städtischen Entsorgungsbetriebs www.stadtbildpflege-kl.de,
der ZAK-Website wsh.zak-kl.de als auch direkt über wsh-erfenbach.stadtbildpflege-kl.de erhältlich.
Bei weiteren Fragen ist die SK telefonisch unter (0631) 365-1700 sowie per E-Mail an kundenservice@stadtbildpflege-kl.de erreichbar.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
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