KIPKI-Bürgerförderung: Gemeinsam für ein nachhaltiges Neustadt

Bereits seit Mai 2024 läuft in Neustadt an der Weinstraße die KIPKI-Bürgerförderung, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rhein land-Pfalz.
Mit dieser Initiative hat Neustadt die Möglichkeit, vielfältige Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung voranzutreiben.
KIPKI bietet allen Neustadterinnen und Neustadtern mit Erstwohnsitz die Chance, finanzielle Unterstützung für umweltfreundliche Projekte zu erhalten.
Die gute Nachricht: Es sind noch Mittel verfügbar! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 15. November 2024 Anträge stellen. Mittelreservierungen können nur bis zum 30. September gestellt werden, wobei alle zugehörige Unterlagen eben falls bis zum 15. November 2024 nachgereicht werden müssen.
Was ist die KIPKI-Bürgerförderung? Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Mitte 2026 ausgeschüttet werden. Um Fördermittel zu erhalten, erfolgt im Regelfall eine digitale Antragsstellung nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Auch die Reservierung von Fördermitteln ist möglich: dies bietet sich u.a. bei Maßnahmen an, die einen längeren Planungs- und Umsetzungszeitraum haben. Anträge und Mittelreservierungen können über ein Online-Formular unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung gestellt werden.
Geförderte Maßnahmen
Im Rahmen der KIPKI- Bürgerförderung können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, darunter:
Installation von Balkonkraftwerken
Energetische Sanierung von Gebäuden, wie zum Beispiel der Austausch von
Fenstern und Türen sowie Dämmung von Wänden und Decken
Kauf eines Lastenrads zur Förderung nachhaltiger Mobilität
Klimaanpassungsmaßnahmen, wie Flächenentsiegelung, Bau einer Zisterne
und Dachbegrünung
Informationen bezüglich der förderfähigen Maßnahmen sind in der KIPKI-Förderrichtlinie unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung nachzulesen. Maßnahmen, die vor dem 01. Januar 2024 durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
6. Juli 2023
4. Januar 2024
8. Januar 2025
20. April 2025
26. Mai 2023
10. August 2023
3. Mai 2025
17. November 2023
28. Juni 2021
21. April 2024
9. Juni 2025
26. April 2025
17. April 2023
9. Mai 2024
8. Februar 2024
19. Juni 2023
23. Februar 2025
24. April 2020
13. Januar 2025
26. September 2023
30. März 2023
11. April 2023
12. Juli 2022
15. März 2021
5. Januar 2024
2. September 2024
27. April 2023
22. Januar 2025
11. Dezember 2024
22. März 2025
11. August 2023
26. Januar 2025
7. Juni 2025
21. Juli 2023