Kaiserslautern – Räum- und Streupflicht im Winter

Salz nur in Ausnahmefällen einsetzen
Der Winter bringt die ersten Schneefälle nach Kaiserslautern. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) weist darauf hin, dass diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt ist. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die SK alle Aufgaben.
Zu den wichtigsten Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gehört es, den Gehweg vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und zu streuen. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 09.00 Uhr.
Schneit es im Laufe des Tages erneut, ist das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht ausreichend. Sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieterinnen und Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.
Die Räum- und Streupflicht gilt für die gesamte Länge des jeweiligen Anliegergrundstücks bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die ganze Straßenbreite, höchstens jedoch bis zu einer Breite von zehn Metern von der Grundstücksgrenze.
Die SK bittet zu beachten, dass aus Umweltschutzgründen Gehwege mit Sand, Sägemehl oder Granulat gestreut werden müssen. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen, an Treppen, an starken Steigungsstrecken) erlaubt.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
19. April 2026
19. April 2026
18. April 2026
18. April 2026
Events
Tag der offenen Tür im Seniorenhaus Siegelbach
25. April 2026 - 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. November 2023
1. Oktober 2021
21. Juli 2023
20. September 2025
1. Januar 2025
17. April 2024
31. März 2021
13. April 2021
25. Dezember 2025
15. November 2025
2. Mai 2024
29. Juni 2025
24. Juli 2023
5. Januar 2026
26. August 2024
10. März 2021
31. August 2023
27. November 2023
2. November 2025
13. April 2024
7. Februar 2026
21. Februar 2025
18. Juli 2023
18. Februar 2025
4. September 2024
4. März 2024
2. März 2025
3. Februar 2026
26. Februar 2024
12. April 2026
20. Dezember 2025
26. August 2023
14. Juni 2023
16. Februar 2026
21. November 2024
26. Oktober 2025
25. Januar 2025



