Agentur für Arbeit – Kindergeld ab 18 Jahren: Viele Familien haben weiter Anspruch

Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein
Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des OnlineKindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds.
Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein
Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse – idealerweise online
– zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder zu finden
Quelle: Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
27. Mai 2026
Events
Steffi & the Backbeats – AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
5. Juli 2026 - 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
9. August 2023
6. November 2023
28. Juli 2023
19. März 2025
2. Februar 2025
17. April 2024
16. März 2025
29. Juli 2024
15. Januar 2021
30. Oktober 2023
23. Februar 2026
2. Dezember 2025
31. Juli 2025
14. Dezember 2023
2. Juli 2023
15. März 2023
27. November 2025
2. November 2025
16. August 2023
28. Juli 2023
3. Februar 2025
10. August 2025
22. Juni 2025
15. Juli 2023
28. November 2025
21. September 2025
15. März 2023
13. April 2025
18. Juli 2023
17. August 2023
26. Juli 2023
26. Februar 2024
14. März 2025




