Wechsel des Stromvertrags in 24 Stunden

Darauf sollten Verbraucher:innen achten
- 24-Stunden-Anbieterwechsel: Mehr Flexibilität und schnellere Abwicklung.
- Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Stromverträge nicht mehr möglich.
- Diese Punkte sollten Kund:innen jetzt im Blick haben.
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Zudem sind ab diesem Datum rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen untersagt. Bis dahin konnten Kund:innen ihren Lieferanten noch bis zu sechs Wochen nach einem Umzug oder Anbieterwechsel rückwirkend wechseln.
Vorteile des 24-Stunden-Wechsels
Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich. Für Verbraucher:innen bedeutet das mehr Flexibilität und die Möglichkeit, schneller auf Preisschwankungen oder attraktive Angebote zu reagieren. Bisher konnte der technische Wechselprozess bis zu drei Wochen dauern, was den Wechsel in der Vergangenheit immer wieder verzögert hat. Rechtlich aber gilt: Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen bestehender Verträge bleiben dabei unverändert. D.h. ich komme nie schneller aus meinem Vertrag heraus, als ich rechtlich vereinbart habe.
So funktioniert der beschleunigte Wechselprozess
Entscheidend für den reibungslosen Ablauf ist die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Die MaLo-ID ist auf der letzten Stromrechnung zu finden und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der Stromabnahmestelle – Zählernummer und Kundendaten sind zukünftig weniger wichtig. Die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern wird jetzt effizienter, sprich schneller.
Achtung: Die 24-Stunden-Regelung gilt zunächst nur für Strom. Bei Gasanbietern bleiben längere Wechselfristen bestehen. Allerdings könnte der beschleunigte Lieferantenwechsel in Zukunft auch auf Gas ausgeweitet werden.
Probleme bei Umzügen und Zählerverwechselungen
Die neue Regelung birgt Herausforderungen, vor allem für Umziehende. Wer seinen Stromvertrag nicht fristgemäß kündigt oder einen neuen Anbieter wählt, riskiert, automatisch in die teure Grundversorgung zu rutschen. Zählerverwechselungen, die bisher durch rückwirkende Korrekturen gelöst werden konnten, werden nun zum Problem: Kund:innen müssen solche Fehler sofort melden, da nachträgliche Anpassungen nicht mehr möglich sind.
Untergeschobene Verträge
Zudem wird es schwerer, sich gegen untergeschobene Verträge zu wehren. Einem unerlaubten Wechsel muss sofort widersprochen werden, da spätere Korrekturen ausgeschlossen sind. „Hier werden durch die neuen technischen Prozesse im Grunde zivilrechtliche Grundsätze unterlaufen, denn ein untergeschobener Vertrag beendet niemals den alten bestehenden Vertrag“, stellt Max Müller, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz richtig. Sollten Verbraucher:innen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten sie sich schnellstmöglich an den bisherigen Lieferanten und den Netzbetreiber. Im Zweifel sollten Verbraucher:innen sich rechtliche Unterstützung suchen.
„Flexibilität und gestraffte Prozesse sind zu begrüßen. Insbesondere für vulnerable Gruppen muss man Risiken jedoch im Blick behalten“, erklärt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz rät Kund:innen, sich frühzeitig über ihre Rechte zu informieren und bei Unsicherheiten Beratungsangebote zu nutzen. „Die neue Regelung soll zwar mehr Klarheit schaffen, erfordert aber im Gegenzug mehr Eigeninitiative der Verbraucher:innen“, hebt Müller hervor. „Auch wenn die Zählernummer nicht mehr die zentrale Rolle bei den Wechselprozessen spielen wird, sollte sie auch weiterhin geprüft werden, um Fehler zu vermeiden“, so Müller weiter. „Und die MaLo-ID sollte man keineswegs leichtfertig an Dritte weitergeben“.
Am Donnerstag, 5. Juni, bietet die Verbraucherzentrale um 17 Uhr ein kostenloses Web-Seminar zu dem Thema Strom- und Gasanbieter an. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.
VZ-RLP
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