Rechtlicher Rahmen für PV-Anlage in der Schweinsdell

Autor/in: Pressestelle
Stadtrat beschließt entsprechenden Bebauungsplan
Der Stadtrat hat am Montag durch den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „P+R Parkplatz Schweinsdell, Teiländerung 1“ den rechtlichen Rahmen für die geplante Photovoltaikanlage in der Schweinsdell gesetzt. Die Anlage soll auf einer abgetrennten Fläche im Westen des Parkplatzes entstehen, die dann künftig auch nicht mehr als Parkplatz zur Verfügung steht.
Gemäß Bebauungsplan zulässig sind die Errichtung einer gewerblich genutzten Freiflächen-Photovoltaikanlage bestehend aus Modultischen mit Solarmodulen sowie die für den Betrieb der Anlage notwendigen Nebenanlagen (z. B. Trafostation, Verkabelung), Zufahrten und Wartungsflächen. Das gesamte Areal der PV-Anlage inklusive Trafostation und der Umfahrung der Parkplatzfläche in diesem Bereich werden eingezäunt und dadurch von der verbleibenden Parkplatzfläche räumlich getrennt.
Mit dem Vorschlag, eine PV-Anlage in der Schweinsdell zu errichten, war die WVE GmbH an die Stadt herangetreten, die die Anlage auch betreiben will. Durch sie soll eine Versorgung von Gebäuden auf städtischen Liegenschaften mit regenerativem Strom ermöglicht werden. Da der „Masterplan 100% Klimaschutz“ der Stadt eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und den Umbau der Energieversorgung in der Stadt als wichtiges Ziel formuliert, wird sich die Errichtung der Anlage und die damit verbundene Erzeugung von regenerativem Strom in die Zielvorgaben gut einfügen.
Des Weiteren können durch die Errichtung der Photovoltaikanlage die selten genutzten Flächen im hinteren Teil des Parkplatzes Schweinsdell einer Nachnutzung zugeführt werden.
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