Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
21. Juli 2022
31. Mai 2026
26. April 2026
5. Mai 2020
19. Oktober 2025
10. Mai 2025
6. April 2021
20. September 2025
23. Januar 2025
27. Dezember 2025
2. Juli 2023
25. Juni 2025
30. März 2023
29. Februar 2024
9. März 2025
1. Mai 2026
28. Juni 2023
18. August 2023
16. Dezember 2025
30. Januar 2026
13. Mai 2025
10. Februar 2025
21. November 2025
31. Mai 2025
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16. Januar 2024
26. April 2023
21. Juni 2023
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31. Juli 2023
30. Dezember 2025
2. Dezember 2025




