Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
14. August 2023
15. März 2023
17. November 2021
5. April 2023
5. Januar 2025
24. August 2025
7. August 2023
11. Juni 2025
18. Juli 2024
29. Januar 2021
17. Januar 2025
12. April 2024
8. Februar 2024
24. August 2023
17. Dezember 2025
16. Januar 2025
23. Juni 2026
27. Februar 2026
1. August 2025
19. März 2025
2. Dezember 2025
8. August 2023
21. Juli 2023
4. Juni 2025
21. Juni 2025
1. Januar 2026
13. Dezember 2025
14. Juli 2023
3. Februar 2025
3. August 2023
17. April 2023
25. Juni 2025
1. März 2025
20. Februar 2024
20. März 2023
20. Februar 2024





