Mögliche Verstöße gegen Jugendschutzgesetz kontrolliert

Autor/in: Pressestelle
Kommunaler Vollzugsdienst wieder mit Testkäufer unterwegs
Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern hat in den letzten Wochen erneut die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In neun von zehn überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden dem minderjährigen Testkäufer die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Auf die überführten Geschäftsinhaberinnen und -inhaber sowie deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu.
„Das Ergebnis unserer Kontrollen war ernüchternd“, bilanzierte Bürgermeisterin Beate Kimmel abschließend. „Bei den letzten Testkäufen Anfang des Jahres war ein positiver Trend zu vermerken, da nur in den wenigsten Fällen die gewünschten Artikel an den minderjährigen Testkäufer abgegeben wurden.“ Leider habe sich dieser Aufwärtstrend nicht bestätigt, so dass nun die Kontrollen weiter ausgeweitet werden müssten. Kimmel dankt ausdrücklich jenem Verkäufer, der sich korrekt verhalten und keine der gewünschten Waren an den minderjährigen Kunden verkauft hatte. Dieser bekam auch bereits vor Ort eine positive Rückmeldung durch die Beamtinnen und Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes.
Nach den Vorgaben des geltenden Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Minderjährige verkauft werden. Bei einem Verstoß können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro erfolgt zusätzlich noch ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An junge Erwachsene unter 18 Jahren ist darüber hinaus der Verkauf von hochprozentigem Alkohol – hierzu zählen beispielsweise Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten – untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Alkoholgehalt ist, entscheidend ist die Art des Alkohols.
Aktuelle Beiträge
15. Dezember 2025
14. Dezember 2025
Events
LebensfreudePowerFrühstück
4. Januar 2026 - 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
5. Juli 2025
13. August 2025
26. Februar 2021
16. März 2021
18. Juli 2023
2. Juli 2021
6. Juli 2025
21. Juni 2025
18. Februar 2022
27. Juli 2023
17. Juli 2023
13. Dezember 2023
29. August 2025
1. Juli 2021
15. November 2025
15. März 2025
16. August 2023
20. Juli 2023
21. Juli 2023
23. Januar 2025
29. März 2023
22. Juni 2025
7. August 2023
14. September 2023
16. Oktober 2024
24. Februar 2024
20. November 2024
7. Juni 2024
27. März 2023
1. September 2024
8. Februar 2025
18. Januar 2025
1. Dezember 2025
13. Januar 2025
21. April 2025
16. April 2025

