Kaiserslautern – Wiederkehrende Beiträge gelten ab 1. Januar

Autor/in: Pressestelle
Stadtrat beschließt Satzung für gesamtes Stadtgebiet
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht nunmehr die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor.
Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden. Im Gegensatz zu den teilweise sehr hohen anlassbezogenen Einzelbeiträgen werden bei den wiederkehrenden Beiträgen die Anlieger eines gesamten Abrechnungsbezirkes bzw. einer -einheit herangezogen, die Beitragshöhe ist somit wesentlich geringer, da die Kosten nach einem Solidarprinzip auf viele verteilt werden. Durch die kontinuierliche (=wiederkehrende) Erhebung verteilt sich die finanzielle Belastung zudem über einen langen Zeitraum und erfolgt nicht punktuell.
Die Höhe der Beiträge ist vom jeweiligen Bauprogramm der Stadt sowie von der jeweiligen Grundstücksgröße sowie von der Geschosshöhe und der Gebäudenutzung abhängig.
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages und somit die Abschaffung der Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Dies entspricht ebenfalls dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28. August 2017, wonach wiederkehrende Beiträge im gesamten Stadtgebiet eingeführt werden sollen.
Weitergehende Fragen beantwortet die Beitragsabteilung im Referat Tiefbau gerne unter der Mailadresse beitragsabteilung@kaiserslautern.deoder per Telefon 0631 365 1660.
Weitergehende Informationen über die Ausbaubeiträge sind auf der städtischen Homepage unter www.kaiserslautern.de/ausbaubeitraegezu finden.
Wetter in Kaiserslautern Stand 06:00 Uhr Bedeckt
Gefühlt 2°
Wind 7 km/h
Luftfeuchte 93 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
25. Oktober 2026
25. Oktober 2026
25. Oktober 2026
Events
„Wir haben den Traum gekeltert“
6. November 2026 - 19:30 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
22. Dezember 2023
22. August 2026
20. Oktober 2026
8. Mai 2025
27. September 2026
31. Juli 2025
22. Januar 2024
21. Juni 2023
4. Juli 2023
20. Oktober 2026
20. Oktober 2026
16. November 2023
13. Mai 2024
14. August 2020
17. August 2025
15. November 2024
20. Oktober 2026
20. Oktober 2026
31. August 2023
14. September 2023
27. April 2023
9. April 2021
17. März 2021
17. Mai 2025
21. April 2024
20. Januar 2025
11. Januar 2025
20. April 2026
8. Mai 2023
7. April 2021
14. Dezember 2025
3. Januar 2024
25. Mai 2025
2. November 2025
22. März 2025


