Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum

Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
Events
KEIN WORT AUF MEINER ZUNGE DAS DU NICHT SCHON WÜSSTEST
20. März 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
31. Januar 2026
26. Oktober 2025
28. November 2025
18. Juli 2024
12. Juli 2023
1. Dezember 2025
31. Januar 2025
18. Dezember 2024
22. Juni 2023
15. Januar 2024
21. Juli 2023
9. Juni 2025
8. Februar 2023
23. November 2025
8. Mai 2023
25. Juli 2025
6. Juli 2023
18. April 2023
23. Januar 2026
2. August 2023
25. Januar 2021
12. Dezember 2024
21. Juli 2023
10. Februar 2025
15. Januar 2026
20. September 2025
27. September 2023
23. Februar 2025
31. Januar 2025
15. August 2023
28. November 2025
30. Juni 2021
14. August 2023
26. Oktober 2025
31. Dezember 2024
26. September 2025
26. Oktober 2023
12. November 2025
24. Mai 2023
11. August 2025



