Kaiserslautern – Schulz: „Positiver Trend zu verzeichnen.“

Autor/in: Pressestelle
Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz
In der letzten Woche hat der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern wieder die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In vier von neun überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden der minderjährigen Testkäuferin die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Auf die überführten Geschäftsinhaber und deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu. „Bei Testkäufen Mitte des letzten Jahres hatte ein minderjähriger Testkäufer fast ausnahmslos die gewünschten Artikel erhalten“, so Bürgermeister Manfred Schulz. „Das Ergebnis unserer aktuellen Kontrollen zeigt einen positiven Trend, der sich hoffentlich bei weiteren Testkäufen bestätigt.“ Sein Dank gilt ausdrücklich jenen Verkäuferinnen und Verkäufern, die sich korrekt verhalten haben und keine der gewünschten Waren verkauften. Dazu hätte es bereits vor Ort eine positive Rückmeldung durch die Bediensteten des Kommunalen Vollzugsdienstes gegeben.
Nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Minderjährige verkauft werden. Bei einem Verstoß können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro droht zusätzlich ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An junge Erwachsene unter 18 Jahren ist darüber hinaus der Verkauf von hochprozentigem Alkohol – hierzu zählen beispielsweise Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten – untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Alkoholgehalt ist, entscheidend ist die Art des Alkohols.
Aktuelle Beiträge
Events
Online-Veranstaltung „Sexualisierte Gewalt an Kindern“
13. Mai 2025 - 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
4. Februar 2025
15. November 2024
1. September 2024
12. März 2024
25. Juli 2023
22. Januar 2025
21. März 2023
23. Mai 2024
5. Januar 2024
16. Januar 2025
31. Juli 2023
21. Juni 2024
19. Januar 2025
10. Dezember 2024
14. Juli 2023
8. April 2021
30. März 2023
26. Februar 2024
3. Januar 2024
23. Januar 2025
1. Dezember 2020
14. August 2020
1. April 2025
20. Oktober 2023
7. August 2023
25. Januar 2025
26. Juli 2023
9. Mai 2024
6. April 2021
19. April 2021
15. Mai 2023
18. April 2023
22. Dezember 2024
19. April 2024
24. Juli 2023
6. Juli 2023
10. Dezember 2024
7. Mai 2021
4. Februar 2022
31. März 2021