Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
23. Februar 2026
Events
True Collins – Europes Greatest Phil Collins Show
28. Februar 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
27. Dezember 2025
16. August 2023
1. August 2025
1. Dezember 2025
21. September 2025
28. November 2025
21. Dezember 2024
5. Mai 2020
26. Juli 2023
20. September 2025
12. Oktober 2025
14. März 2025
18. November 2025
9. März 2025
18. Januar 2026
22. Dezember 2020
18. Februar 2025
28. Juli 2023
14. Juli 2023
31. März 2025
5. Februar 2021
24. April 2020
8. April 2024
9. August 2025
4. September 2024
18. April 2025
21. Juni 2024
20. Juli 2025
16. Januar 2024
13. Mai 2024
23. Februar 2026
17. November 2021
14. September 2023
14. April 2024
7. Januar 2026
4. Juli 2023
15. Juli 2023
6. Januar 2025
25. Januar 2025
3. August 2021
1. Februar 2026
31. Januar 2022


