Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
17. März 2026
17. März 2026
Events
12. Koblenzer Bierbörse
12. Juni 2026 - 15:00 Uhr bis 14. Juni 2026 - 0:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
2. Februar 2025
1. Februar 2025
28. September 2025
1. August 2023
18. Februar 2024
2. Dezember 2025
20. Juli 2023
21. Juli 2023
13. Dezember 2025
21. Oktober 2020
10. August 2023
3. Juli 2023
14. Mai 2024
30. März 2023
25. Juli 2023
1. August 2025
17. Januar 2025
22. August 2023
10. August 2023
26. Juni 2020
9. Dezember 2024
10. Juli 2023
3. Januar 2024
14. Juli 2021
16. Mai 2025
3. April 2023
14. Dezember 2023
1. Mai 2020
18. Februar 2025
20. März 2023
22. Dezember 2024
8. Januar 2025
1. Dezember 2025
29. November 2025
20. August 2021
29. Januar 2024
24. Juli 2024
3. Mai 2025
