Grundsteuerbescheide werden am 28. September versandt

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 28. Juni 2021 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 460 v. H. und der Grundsteuer B auf 510 v. H. erhöht. Die Erhöhung wird rückwirkend zum 01. Januar 2021 vorgenommen. Die dazugehörigen Bescheide werden ab dem 28. September 2021 versandt. Der Bescheid enthält zwei zukünftige Zahltermine für das aktuelle Jahr. Des Weiteren beinhaltet der Bescheid die zu zahlenden Beträge für die zukünftigen Jahre und sollte daher aufbewahrt werden, da nicht jährlich ein Bescheid versandt wird, sollten sich keine Änderungen ergeben.
Sollte der Stadt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, werden die Erhöhungsbeträge von dem dort angegebenen Konto abgebucht. Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern oder über den abgedruckten QR-Code abzurufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet sein, bittet die Stadt darum, den Betrag anzupassen und die zusätzliche Fälligkeit gesondert zu überweisen. Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, kann sich gerne unter Angabe des Kassenzeichens an die jeweilige im Bescheid angegebene Kontaktadresse wenden.
Aktuelle Beiträge
9. Dezember 2025
Events
Neujahrskonzert Sinfonieorchester des Landkreises Kaiserslautern
18. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. November 2025
2. Dezember 2025
23. Februar 2025
5. November 2025
3. Februar 2025
14. August 2020
22. Juni 2025
7. Juni 2025
6. April 2021
14. Juni 2023
12. Juli 2025
1. September 2024
15. Mai 2023
9. August 2023
25. Juni 2024
27. März 2025
18. Februar 2025
10. Dezember 2024
6. April 2025
11. Oktober 2023
9. Dezember 2025
9. Mai 2025
22. Juni 2025
15. November 2025
11. August 2023
21. Juli 2025
13. April 2021
25. April 2023
28. Juni 2023
27. Juli 2023
4. Juli 2023
15. August 2023
4. November 2024
1. März 2025

