Das ändert sich 2026 beim Thema Energie – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Schritt zur Wärmewende: Kommunale Wärmeplanung wird Pflicht
Ab 2026 wird in Deutschland die kommunale Wärmeplanung schrittweise verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, Städte und Gemeinden auf den Weg zu einem klimaneutralen Wärmesektor zu bringen. Kommunen müssen künftig ermitteln, wie Wärme für die Bürger:innen effizient, bezahlbar und möglichst klimafreundlich bereitgestellt werden kann.
Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen gilt die Pflicht bereits ab Mitte 2026, kleinere Städte und Gemeinden haben dafür bis spätestens Mitte 2028 Zeit. Für Eigentümer:innen bedeutet die kommunale Wärmeplanung mehr Transparenz über zukünftige Anschluss- und Fördermöglichkeiten. Wer beispielsweise eine Heizungsmodernisierung plant, kann sich künftig daran orientieren, ob das eigene Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
Langfristig soll die Wärmeplanung dazu beitragen, CO₂-Emissionen zu senken und die Energieversorgung in Deutschland unabhängiger von fossilen Importen zu machen.
Strom: Netzentgelte sinken, aber leichter Anstieg bei Umlagen
Im Jahr 2026 können Verbraucher:innen in Deutschland mit tendenziell sinkenden Netzentgelten für Strom rechnen. Diese Gebühren machen rund 30 Prozent des Strompreises aus und werden für den Transport über die Netze erhoben. Grundlage der Entlastung ist ein staatlicher Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten, den die Bundesregierung beschlossen hat. Dadurch sinken die Verteilnetzentgelte bundesweit im Durchschnitt um 2,2 Cent pro Kilowattstunde.
Je nach Netzgebiet kann es jedoch deutliche Unterschiede geben, bis hin zu einzelnen Erhöhungen. Für private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet die Entlastung im Bundesschnitt rund 65 Euro, in Nordrhein-Westfalen liegt sie mit etwa 50 Euro etwas niedriger. Ob und wann die niedrigeren Netzentgelte tatsächlich bei den Haushalten ankommen, hängt von den jeweiligen Stromanbietern ab.
Gleichzeitig steigen die Umlagen beim Strom leicht um 0,35 Cent pro Kilowattstunde. Falls Energielieferanten diese Kosten an ihre Kunden weitergeben, ergibt sich für einen Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden Verbrauch eine Mehrbelastung von rund zehn Euro pro Jahr.
Gas: Speicherumlage fällt weg, Netzentgelte steigen deutlich
Zum 1. Januar 2026 wird in Deutschland die Gasspeicherumlage abgeschafft. Sie war im Oktober 2022 eingeführt worden, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Zeiten hoher Gaspreise zu decken und wurde über die Energieversorger an die Verbraucher:innen weitergegeben. Mit der Abschaffung sind die Anbieter verpflichtet, die zuletzt geltende Umlage in voller Höhe an ihre Kund:innen weiterzugeben. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von rund 70 Euro pro Jahr.
Gleichzeitig steigen die Gasnetzentgelte in den meisten Netzgebieten. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden beträgt die Erhöhung bundesweit durchschnittlich elf Prozent beziehungsweise 0,28 Cent pro Kilowattstunde brutto. Das entspricht Mehrkosten von etwa 55 Euro pro Jahr, wobei es je nach Netzgebiet deutliche Unterschiede geben kann. Gasnetzentgelte machen rund ein Fünftel des Gaspreises aus und decken die Kosten für den Transport durch das Gasnetz.
Für den Anstieg gibt es mehrere Gründe: Netzbetreiber dürfen seit 2025 die Abschreibungsdauer ihrer Gasnetze verkürzen, außerdem ist der Gasverbrauch insgesamt zurückgegangen. Da ein Teil der Kosten unabhängig vom Verbrauch anfällt, führt dies automatisch zu höheren Netzentgelten. Wann die neuen Preise bei den Verbraucher:innen ankommen, hängt von den jeweiligen Verträgen und Preisregelungen der Gasanbieter ab.
CO₂-Preis ab 2026: Was Heizen und Tanken künftig kostet
Der nationale CO₂-Preis betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Unternehmen in der Regel an die Verbraucher:innen weitergegeben, sodass sich die Energiepreise entsprechend erhöhen. Im Jahr 2025 lag der CO₂-Preis bei 55 Euro pro Tonne. Ab 2026 werden die Zertifikate im nationalen Emissionshandel erstmals versteigert, wobei ein Preis-Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne festgelegt ist. Damit kann der Preis maximal um zehn Euro steigen oder auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Für Heizöl bedeutet dies eine mögliche Verteuerung um bis zu 3,2 Cent pro Liter. Eine Tankfüllung von 2.000 Litern kann dadurch bis zu 64 Euro mehr kosten. Insgesamt steigt der CO₂-Preis für Heizöl auf bis zu 20,6 Cent pro Liter, was bei einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern rund 412 Euro ausmacht. Erdgas kann sich um bis zu 0,24 Cent pro Kilowattstunde verteuern und damit auf bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde steigen. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden zahlt dann bis zu 311 Euro CO₂-Kosten pro Jahr.
Auch Kraftstoffe sind betroffen: Benzin kann sich um bis zu 2,8 Cent pro Liter verteuern, sodass der CO₂-Aufschlag insgesamt bis zu 18,5 Cent pro Liter beträgt. Bei Diesel sind bis zu 3,2 Cent pro Liter mehr möglich, wodurch der CO₂-Preis insgesamt bis zu 20,7 Cent pro Liter ausmacht.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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