Das ändert sich 2026 beim Thema Digitales – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

KI-Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 treten neue Transparenzpflichten aus der europäischen KI-Verordnung in Kraft. Sie legen verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz fest. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen künftig kennzeichnen, wenn Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Videos durch KI erstellt wurden. Auch der Einsatz von KI-Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, unterliegt dieser Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung.
Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Verbraucher:innen jederzeit erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte nutzen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, solche Inhalte kritisch einzuordnen, Täuschungen zu vermeiden und bewusste Entscheidungen zu treffen.
Weiterführende Informationen: Mehr zur Funktionsweise und zu Risiken von Künstlicher Intelligenz
Verschärfte Richtlinie in der IT-Sicherheit
Am 13. November 2025 hat die Bundesregierung das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen und damit die zweite europäische Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit in deutsches Recht überführt. Das Gesetz sieht strengere Sicherheitsanforderungen sowie umfassendere Meldepflichten bei Cybervorfällen vor.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich: Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen sind nun auch zahlreiche weitere Branchen und Sektoren einbezogen, die für Verbraucher:innen von hoher Bedeutung sind. Ziel ist es, die IT-Sicherheit innerhalb der Europäischen Union zu stärken und dadurch den Schutz sensibler persönlicher Daten zu verbessern.
Widerrufsbutton ab Juni Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 wird es für Verbraucher:innen einfacher, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Unternehmen, die Vertragsabschlüsse über Webseiten oder Apps anbieten, müssen künftig einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Dieser muss klar erkennbar und mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein, damit die Funktion leicht auffindbar ist.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass ein Widerruf genauso unkompliziert möglich ist wie der Vertragsabschluss selbst. Bereits seit 2022 gibt es einen verpflichtenden Kündigungsbutton, dessen Einführung zahlreiche Verstöße seitens der Anbieter offenbarte. Mit dem Widerrufsbutton wird nun ein weiterer Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Vertragswesen umgesetzt.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Aktuelle Beiträge
24. Dezember 2025
24. Dezember 2025
24. Dezember 2025
Events
KERLE sind ihr HOBBY
3. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
11. Mai 2025
17. April 2025
8. Februar 2024
12. Dezember 2025
2. Dezember 2025
17. Juli 2023
13. Dezember 2025
16. November 2025
24. Juli 2024
16. Februar 2025
28. November 2025
1. Oktober 2021
31. Januar 2025
2. Januar 2025
2. Oktober 2023
3. April 2023
26. September 2025
7. August 2023
26. Juli 2023
13. Dezember 2025
24. August 2023
21. Juli 2024
18. Dezember 2023
27. März 2023
29. November 2025
12. April 2023
24. Dezember 2025
17. August 2025
14. Dezember 2024
14. August 2023
3. Februar 2025
3. August 2025
17. Juni 2024
2. September 2025
13. Mai 2024
22. Juni 2020
3. März 2025
27. März 2023
9. Mai 2024



