Kaiserslautern – Angepasste Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab 2025

Stadtrat beschließt geänderte Kaiserslauterer Kita-Satzung
In seiner Sitzung am 09. September 2024 hat der Stadtrat Kaiserslautern die Änderung der Kindertagesstättensatzung einstimmig beschlossen. Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene neue Satzung wird ab dem 01. Januar 2025 gelten und beinhaltet auch neu angepasste Elternbeiträge.
Seit dem Jahr 2010 ist in Rheinland-Pfalz der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Beitragspflichtig sind Kinder unter zwei Jahren in der Kita und Kindertagespflege sowie Schulkinder, die in einem Hort betreut werden. Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge in Kaiserslautern erfolgte zum 01. Januar 2018. Seitdem sind die Personalkosten der städtischen Kitas um rund 15 Prozent angestiegen. Deshalb wurde eine Anpassung der einkommensabhängigen Kostenbeteiligung der Eltern notwendig, die sich nach der Höhe des monatlichen Einkommens der Eltern richtet. Die finanzielle Hauptlast trägt weiterhin die Stadt Kaiserslautern.
Die seit 2018 gültigen Elternbeiträge werden in der neuen Beitragsordnung der Stadt nun um durchschnittlich neun Prozent (weniger für Geringverdiener, mehr für Besserverdiener) angehoben. Insgesamt gibt es zehn Einkommensstufen für eine Teilzeit- (bis zu sieben Stunden) und für eine Ganzzeitbetreuung (mehr als sieben Stunden). Da Schulkinder im Hort nicht mehr als sieben Stunden betreut werden, wird für sie grundsätzlich nur der Teilzeitbeitrag erhoben. Die erste Einkommensstufe für Familieneinkommen bis 1.800 Euro (anstelle vorher bis 1.500 Euro) ist beitragsfrei. Bei drei oder mehr Kindern ist auch die zweite Stufe bis 2.300 Euro Familieneinkommen beitragsfrei. Dadurch soll eine Entlastung für finanzschwächere Familien erreicht werden.
Der neu festzusetzende Elternbeitrag ermäßigt sich wie bisher für Familien mit zwei Kindern auf 75 Prozent, mit drei und mehr Kindern auf 50 Prozent. Eine generelle Beitragsfreiheit ab vier Kindern ist nicht mehr vorgesehen. Wird ein Kind erst nach dem 15. eines Monats aufgenommen, kostet dies nur den halben Monatsbeitrag. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Eltern den festgesetzten Elternbeitrag zu ermäßigen oder zu erlassen.
Die einkommensabhängige Beitragstabelle wird auch zur Bestimmung des Elternbeitrages bei der Kindertagespflege herangezogen. Die Tabelle mit den Beiträgen für Kita-Kinder unter zwei Jahren, Schulkinder und Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden, kann auf der Website der Stadt Kaiserslautern unter „Serviceportal > Online-Service > Verwaltung, Wahlen & Politik > Ratsinformationssystem“ unter der Stadtratssitzung vom 09. September 2024 (TOP 15) eingesehen werden.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
6. Februar 2026
Events
Straßenfasching Heimkirchen – Närrisches Treiben auf dem Dorfplatz
16. Februar 2026 - 11:11 Uhr bis 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. Dezember 2025
22. März 2021
1. Dezember 2025
1. Dezember 2025
24. Januar 2026
26. Oktober 2025
17. September 2024
18. Februar 2024
2. August 2025
15. August 2023
22. November 2025
18. Juli 2023
16. Januar 2025
24. August 2025
8. April 2024
22. Juni 2020
21. August 2025
23. April 2021
6. April 2023
30. Juni 2021
11. Oktober 2025
10. Dezember 2024
25. Dezember 2025
19. Dezember 2025
29. November 2025
6. November 2023
1. Juli 2021
27. April 2023
11. Oktober 2023
28. August 2023
11. September 2023
13. Dezember 2025
5. Juli 2023
2. Oktober 2023
12. Juli 2025
8. Juni 2025
22. Dezember 2023
16. Dezember 2025

