Pirmasens – Südliche Hauptstraße: Zufahrt nur noch während der Geschäftszeiten

Mit der Umgestaltung der Südlichen Hauptstraße hat Pirmasens einen wichtigen Impuls zur Neuausrichtung der zentralen Innenstadt gesetzt. Zwischen Sandstraße und Pfarrgasse ist eine verkehrsberuhigte Zone entstanden.
Im Zuge des Ausbaus wurde eine Poller-Anlage installiert. Die Zufahrt ist ab sofort nur noch während der Geschäftszeiten uneingeschränkt möglich: montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Abschnitt für den motorisierten Individualverkehr geschlossen.
Außerhalb dieser Zeiten – also montags bis freitags von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages sowie an Wochenende von Samstag 16 Uhr bis Montagmorgen 8 Uhr, ist die Zufahrt nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung samt Funksender möglich.
Die Zufahrtsgenehmigung können Anwohner, Eigentümer sowie die ansässigen Geschäftsinhaber des betroffenen Abschnitts bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt jährlich 20 Euro. Der Antrag kann formlos per E-Mail an polleranlage@pirmasens.de gestellt werden.
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