Pirmasens – Grillen verboten: Stadt und Polizei kontrollieren am Eisweiher

In den nächsten Tagen bleibt es im Südwesten sonnig und heiß, prognostizieren die Wetterfrösche.
Damit verbunden ist die Brandgefahr für ausgetrocknete Wälder und Wiesen. Vor diesem Hintergrund weist die Stadtverwaltung auf die weiterhin bestehende Allgemeinverfügung hin.
Demnach ist das Hantieren mit offenem Feuer in Pirmasens außerhalb bebauter Ortssteile aktuell verboten. Dies umfasst explizit auch sämtliche öffentliche Grillstellen in ausgewiesenen Zonen. Insbesondere im Bereich des Freizeitgeländes am Eisweiher wird leider immer noch festgestellt, dass Personen dort verbotswidrig grillen. Zum Teil wird morgens noch Glut an den Feuerstellen vorgefunden. Die Stadtverwaltung appelliert noch einmal ausdrücklich, sich an das Verbot zu halten. Das Picknicken ist dort grundsätzlich weiterhin gestattet.
Der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes und die Polizei Pirmasens kontrollieren die Flächen regelmäßig und haben bereits zehn Verstöße festgestellt.
Auch die Friedhofsverwaltung appelliert nochmals eindringlich an die Besucher auf Grabkerzen sowie LED-Lichter zu verzichten. Bei Nichteinhaltung behalten sich die Mitarbeiter vor, die Grablichter abzuräumen. Die Maßnahme diene dem vorbeugenden Brandschutz. Das Garten- und Friedhofsamt bittet um Verständnis und darum, auf alternative Formen des Gedenkens zurückzugreifen.
Hintergrund: Am 23. Juni 2026 hat die Stadt Pirmasens aufgrund der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Hantieren mit offenem Feuer außerhalb bebauter Ortsteile verbietet.
Es geht dabei vor allem um Grill- und Lagerfeuer. Das Verbot umfasst auch die Nutzung von holz- und kohlebetriebenen Grills sowie Camping- und Gasgrills. Es verbietet auch die Nutzung von ausgewiesenen Grillplätzen in öffentlichen Parkanlagen und im Außenbereich. Verboten ist ausdrücklich auch das Anzünden von Fackeln, Kerzen, darunter fallen auch Grablichter, oder ähnlichen Gegenständen wie z.B. Shishas. Ebenso ist das Abbrennen privater Feuerwerke untersagt.
Von der Verbotsregelung ausdrücklich nicht betroffen sind befestigte Feuerstellen auf privaten Grundstücken innerhalb der baulichen Ortslage. Bei Nutzung diese Feuerstellen rät die Stadtverwaltung jedoch dringend, entsprechende Löschmittel in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle bereitzustellen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Über eine Aufhebung entscheidet die Stadtverwaltung Pirmasens entsprechend der weiteren Wetterentwicklung.
Quelle: Stadt Pirmasens | Foto: Engelmann-Promotion (Canva)
Aktuelle Beiträge
Events
Ferientipp: Lust auf Abkühlung? Dann ab ins kühle Besichtigungs-Kalkbergwerk Wolfstein
24. Juli 2026 - 14:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
24. Juni 2026
15. März 2020
9. Juni 2025
30. März 2023
23. Januar 2025
29. August 2025
21. März 2023
18. Juli 2026
9. Mai 2024
23. Mai 2024
13. Juli 2023
14. Mai 2025
28. Februar 2026
11. November 2024
4. April 2020
19. März 2025
2. Dezember 2025
31. März 2023
21. September 2025
1. Dezember 2025
6. November 2023
21. April 2025
22. März 2025
13. September 2025
23. Oktober 2024
29. Dezember 2024
15. März 2025
18. Juli 2023
4. Januar 2025
21. März 2025
28. November 2025
27. September 2025




