Kaiserslautern – Landtagskandidaten diskutieren über Inklusion

Öffentliche Podiumsdiskussion am Samstag, 7. Februar, im 42
Der Inklusionsbeirat der Stadt Kaiserslautern und der Verein Kaiserslautern inKLusiv e.V. laden herzlich zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion der regionalen Kandidatinnen und -kandidaten der Landtagswahl 2026 ein. In der Diskussion wird es vor allem darum gehen, wie das Thema Inklusion im Wahlprogramm der einzelnen Parteien berücksichtigt ist und was die einzelnen Parteien vorhaben.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, das Thema Inklusion als zentrales Wahlkampfthema zu positionieren und den Austausch zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten der verschiedenen Parteien sowie der interessierten Öffentlichkeit zu fördern. Sie findet am Samstag, 7. Februar, von 15 bis 17 Uhr im 42 (Eisenbahnstraße 42) statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Während der Veranstaltung werden die Kandidatinnen und Kandidaten aus den Parteien die Möglichkeit haben, ihre Haltung zur Inklusion zu präsentieren und sich zu den im Vorfeld von den Organisatoren erarbeiteten Themen, Belangen und Interessen der Menschen mit Behinderungen zu äußern. Besonders im Fokus stehen die Fragen zur Zugangsgerechtigkeit, Barrierefreiheit und zur Partizipation der Menschen mit Beeinträchtigungen.
Teilnehmen werden nach aktuellem Stand (in alphabetischer Reihenfolge) Jasmin Awan (Freie Wähler), Paul Bunjes (Die Grünen), Lena Edel (Die Linke), Marc Fuchs (CDU), Norbert Herhammer (CDU), Michael Kunte (Die Grünen), Ugur Omurca (FDP) und Andreas Rahm (SPD). Die Veranstaltung wird von Reiner Voß moderiert.
Die Podiumsdiskussion ist Teil einer Reihe von internen und öffentlichen Veranstaltungen, die von der Stadt und dem Verein Kaiserslautern inKLusiv e.V. zur inklusiven politischen Bildung im Vorfeld der Landtagswahl organisiert werden. Weitere Veranstaltungen umfassen einen Workshop zur Erarbeitung von Themen und Belangen sowie eine Bildungsfahrt in den Landtag nach Mainz. Ziel der Veranstaltungen ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen für die Landtagswahl zu sensibilisieren, sie zu motivieren und zu informieren sowie die Wahlbeteiligung in dieser wichtigen Wählerschaft zu steigern.
Seit 2019 gilt in Deutschland inklusives Wahlrecht. Das heißt, erst seit 2019 dürfen Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Beeinträchtigung wählen. Das Wahlrecht umfasst damit jetzt auch Menschen mit Vollbetreuung, die vorher ausgeschlossen waren. Die Änderung des Wahlrechts wurde durch die UN-Behindertenrechtskonvention angestoßen, die die Gleichheit und Teilhabe aller Menschen fordert.
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