Kaiserslautern – Änderung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung zum 01. April 2026

Neue Regelungen für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKV) sowie weitere straßenrechtliche Regelungen sind durch die Bundesregierung angepasst worden. Dadurch sollen Verkehrszeichenregelungen vereinfacht und Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen werden. Die Neuerungen treten bereits ab dem 01. April 2026 in Kraft.
Für die Kommunen ist die Klarstellung positiv und wichtig, dass das stationsunabhängige Vermieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen kein zulässiges Parken im Sinne der StVO ist. Städte und Kommunen können damit die Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge in Sondernutzungsvereinbarungen festlegen – bisher war dies juristisch umstritten. Die Novelle schafft hier Rechtssicherheit für die Kommunen. Bereits im Jahr 2024 hat die Stadtverwaltung Kaiserslautern mit der Aufnahme der Miet-E-Scooter in die Sondernutzungssatzung diesen Weg gewählt, um die Sharing-Systeme verträglich in den Verkehrsraum zu integrieren. Dies ist nun auch gesetzlich abgesichert.
Aufgrund der EKV werden E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge bei Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen zukünftig wie Pedelecs und Fahrräder behandelt. Die Benutzung für Elektrokleinstfahrzeuge muss daher ab dem 01. April 2026 nicht mehr mit einem Zusatzzeichen freigegeben werden. „Rad frei“ bedeutet dann auch „E-Scooter frei“. Dies bedeutet, dass Gehwege und Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, dann auch von E-Scootern legal befahren werden dürfen.
Die Stadtverwaltung Kaiserslautern sieht diese Regelung jedoch kritisch. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, die auf Verkehrsflächen, die dem Fußverkehr vorbehalten sind, aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht zugelassen werden sollten. Daher hat die Stadtverwaltung bereits geprüft, inwieweit die neue Gesetzesgrundlage mit den Regelungen im Stadtgebiet verträglich ist, und ein Konzept für die Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderungen erarbeitet.
Kernpunkt ist, dass die Fußgängerzonen in der Innenstadt weiterhin von E-Scootern nicht befahren werden dürfen. Dies soll auch für alle für den Radverkehr freigegebenen Gehwege gelten, bei denen eine Mitbenutzung der Straße für E-Scooter als verträglich bewertet wird. Sowohl in der Fußgängerzone als auch an den betroffenen Gehwegen wird daher ein zusätzliches Verbotsschild für Elektrokleinstfahrzeuge zeitnah montiert.
Als unproblematisch sieht die Verwaltung hingegen die Nutzung der im Gegenverkehr für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen durch E-Scooter an. Hier wird keine zusätzliche Beschilderung erforderlich.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Verwarnungsgeld für E-Scooter beim Befahren von nicht freigegebenen Gehwegen an das für den Radverkehr angeglichen wird und sich dadurch erhöht. Zudem soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen auf einem Fahrzeug auf 25 Euro erhöht werden. Einen weiteren Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2025 vorgelegt. Damit sollen Geschädigte es bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 21:45 Uhr Klar
Gefühlt 11°
Wind 4 km/h
Luftfeuchte 65 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
8. September 2026
8. September 2026
Events
Jenseits der Ufer – Deutsche Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern
31. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
5. April 2023
23. Februar 2025
3. April 2023
1. Januar 2026
5. August 2024
7. Juni 2026
30. März 2025
21. April 2021
1. Mai 2026
19. September 2023
25. Juli 2023
10. Juli 2023
26. September 2025
30. Juni 2023
7. Juni 2025
2. Februar 2025
8. Februar 2025
19. April 2024
4. September 2024
20. Oktober 2023
16. August 2026
23. August 2026
20. April 2025
22. Mai 2025
6. Februar 2024
10. August 2025
21. September 2025
18. Juli 2025
16. September 2026
28. April 2021
5. September 2026
8. März 2023
1. März 2025
14. Februar 2026



