Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
23. März 2026
23. März 2026
Events
Vernissage zum Tag des Baumes
25. April 2026 - 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
26. Juli 2023
13. Januar 2025
3. Juni 2024
6. April 2021
29. Juni 2025
1. Dezember 2025
21. März 2026
15. November 2024
18. März 2021
19. Juni 2023
22. Dezember 2024
8. April 2025
5. April 2023
25. Juli 2023
21. Juli 2023
8. Januar 2025
5. Januar 2025
14. August 2023
14. Juli 2023
8. August 2023
30. August 2025
11. September 2024
4. Juli 2023
22. Dezember 2025
29. November 2025
2. Dezember 2025
18. Oktober 2025
14. September 2023
22. Juni 2023
21. Juli 2022
27. Mai 2021
17. Juli 2023
7. September 2025
24. Dezember 2025
26. Mai 2025
7. Mai 2024


