Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
26. Juli 2026
26. Juli 2026
25. Juli 2026
Events
3 TAGE INTENSIV-WORKSHOP | Stress- und Resilienztraining
4. September 2026 bis 6. September 2026
BUNT GEMISCHT
15. August 2023
8. Mai 2023
25. April 2023
1. Februar 2026
28. Mai 2026
6. Dezember 2025
2. Februar 2025
29. Februar 2024
30. August 2025
18. Juli 2024
23. November 2023
30. September 2024
27. Juni 2026
25. August 2025
21. März 2023
21. Juli 2023
24. November 2025
4. Juli 2025
23. Januar 2024
21. Juni 2024
26. September 2025
31. Mai 2026
22. Januar 2024
15. August 2023
5. Juli 2023
8. März 2025
17. Juli 2023
24. Dezember 2025
27. September 2025
18. November 2025
23. April 2026
2. August 2023
24. April 2020
13. Dezember 2025
17. April 2024




