Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH – Neue Photovoltaik-Pflicht für Kommunen

Mit dem Ende Juli in Kraft getretenen neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde auch die Photovoltaik-Pflicht aus der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführt. Nach dem Landessolargesetz Rheinland-Pfalz besteht für Kommunen eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage bislang insbesondere bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen. Künftig gilt die Verpflichtung dann schrittweise auch für den Gebäudebestand. So müssen öffentliche Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern bis zum 1. Januar 2028 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Bis zum 1. Januar 2029 gilt dies für Gebäude mit mehr als 750 Quadratmetern Nutzfläche und bis zum 1. Januar 2031 für Gebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche. Für Gebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche greift die Pflicht bereits ab dem 1. Januar 2028, wenn bestimmte bauliche Änderungen vorgenommen werden.
Darüber hinaus gelten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Überschreitet diese ab 2030 das 3,5-fache beziehungsweise ab 2033 das 2,95-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, müssen zunächst geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden. Anschließend ist die PV-Anlage zu installieren.
Für Kommunen bedeutet dies: Viele öffentliche Gebäude werden künftig mit Photovoltaik ausgestattet werden müssen. Damit können Kommunen nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, sondern zugleich ihre Abhängigkeit von schwankenden Energiepreisen reduzieren. Alexander Ehl, Referent für Erneuerbare Energien, empfiehlt Kommunen daher, bereits jetzt einen Fahrplan für den PV-Ausbau ihrer Gebäude zu erstellen: „Kommunen sollten frühzeitig prüfen, welche Gebäude betroffen sind und in welchem Jahr die Installation einer PV-Anlage vorgesehen werden sollte. Auch aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich eine frühzeitige Planung. Häufig ist es sinnvoll, PV-Anlage und Batteriespeicher so zu dimensionieren, dass ein Eigenverbrauchsanteil und ein Autarkiegrad von etwa 50 bis 60 Prozent erreicht werden.“
Quelle/ Logo: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH
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