Bundesnetzagentur entwickelt Vertrauenssiegel für Vergleichsportale

Mehr Transparenz für Verbraucher bei online-Vermittlung von Strom- und Gasverträgen in Sicht
Die wichtigsten Forderungen der Verbraucherzentrale vorab:
- Klare Trennung von Versorgungstarifen und Werbung
- Neutrale Filter-Voreinstellungen für Tarifsuchen
- Transparente Darstellung der Kostenbestandteile (Verbrauchspreis und Grundgebühr)
- Einheitliche Vorgaben und Definitionen zur Darstellung von Preisgarantien
- Einheitliche Vorgaben und Definitionen zur Darstellung von Boni
FlexStrom, TelDaFax, CareEnergy, BEV sind nur die Namen der großen Unternehmen, die in den letzten 10 Jahren im Sektor Energieversorgung von privaten Endkunden pleite gegangen sind und viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur verärgert, sondern auch finanziell geschädigt haben. Zahlreiche Verbraucher:innen haben über sogenannte Vergleichsportale wie verivox und check24 ihren Weg zu diesen Unternehmen gefunden.
Um Verbraucher:innen mehr Sicherheit bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter zu geben, wird die Bundesnetzagentur ein Vertrauenssiegel entwickeln. Dies soll an Vergleichsportale vergeben werden, die vorgegebene Kriterien einhalten, so dass sich Angebote für Verbraucher:innen mit einem Höchstmaß an Transparenz darstellen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen günstige Angebote bei zuverlässigen Anbietern“, stellt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, klar.
„Definierte Anforderungen an eine entsprechend transparente Darstellung auf den Websiten der Vergleichsportale, die dieses Siegel für sich beanspruchen wollen, sind daher ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucher:innen. Die Erfahrungen der Vergangenheit hat uns gelehrt, dass die Ausgestaltung des Vertrauenssiegels eine sehr gute Chance ist, den Zugang zu Angeboten für Verbraucher:innen positiv zu verändern“, ergänzt Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Der Verbraucherzentralen Dachverband hat deswegen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Anforderungen, die Vergleichsportale bei der Darstellung verfügbarer Versorgungstarife erfüllen müssen, wenn sie mit dem Siegel operieren wollen, Forderungen zusammengestellt, die der Bundesnetzagentur als gesetzlich Beauftragte oberste Bundesbehörde für die Vergabe dieses Vertrauenssiegels vorgelegt wurden.
Einzelheiten können dem hier verlinkten Papier entnommen werden.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
2. Mai 2025
Events
Spaltengarten und Mauerblümchen – Foto-Ausstellung von Anna Coels in der Neustadter Stadtbücherei
14. April 2025 bis 3. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
19. August 2024
16. Januar 2024
14. August 2024
2. Februar 2025
16. Oktober 2023
10. März 2025
19. März 2025
7. August 2023
17. April 2024
27. Januar 2025
2. Mai 2024
26. April 2025
2. Februar 2025
24. Juli 2024
17. April 2025
10. Mai 2023
22. Juni 2023
31. März 2023
16. Oktober 2024
31. Dezember 2024
4. Januar 2025
13. Januar 2025
11. Dezember 2024
4. Juli 2023
15. März 2023
15. März 2021
17. Mai 2024
26. April 2025
28. April 2021
6. April 2021
17. April 2023
1. Juli 2021
13. Januar 2025
20. Februar 2024
13. Dezember 2023
9. April 2021