Was wird aus dem Gebäudeenergiegesetz?

- Neue Heizungsdebatte durch Koalitionsvertrag
- Verbraucherzentrale fordert Planungs- und Technologiesicherheit im Heizungssektor
- Energieberatung hilft bei kurz- und langfristiger Planung
Nachdem sich die Aufregung in der Öffentlichkeit nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor zwei Jahren etwas beruhigt hatte, sorgen die Ankündigungen der kommenden Bundesregierung wieder für Verunsicherung. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Ein eigenes Heizungsgesetz gibt es nicht. Gemeint ist der bei der letzten Novelle des GEG neu eingeführte Paragraf 71. Eine Streichung oder Änderung der darin formulierten Anforderungen an neue Heizungsanlagen hätte Auswirkungen sowohl gesamtwirtschaftlich betrachtet als auch für den einzelnen Hausbesitzer. Wenn durch eine Streichung dieses Paragrafen die bundesweiten Ziele zur CO2-Minderung im Gebäudesektor, die von der Europäischen Union (EU) auferlegt sind, deutlich verfehlt werden, wäre ein massiver Zukauf von CO2-Zertifikaten notwendig, der Deutschland teuer zu stehen käme.
Die Heizungsbranche braucht laut eigener Aussage Planungssicherheit und die Verbraucher:innen brauchen Technologiesicherheit zur Orientierung. Die oft zitierte Technologieoffenheit ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits im jetzigen Gesetz gegeben, weil dort sieben verschiedene Optionen genannt werden, mit denen man im Gebäude bei einer Heizungserneuerung die Anforderungen erfüllen kann.
„Verbraucher:innen tragen auch ohne das sogenannte Heizungsgesetz mit alten Heiztechniken wie Öl- und Gasheizungen auch künftig ein hohes Kostenrisiko,“ warnt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dies liegt an den ab 2027 voraussichtlich deutlich steigenden CO2-Preisen, die Haushalte mit Öl- oder Gasheizung zu zahlen hätten. Hinzu kommt ein weiteres Kostenrisiko für Betreiber von Erdgasheizungen: Mit weniger werdenden Erdgasnutzern werden die Gasnetzentgelte für die verbleibenden Nutzer deutlich ansteigen.
„Um den Hausbesitzer:innen den Einstieg in die Wärmewende zu erleichtern, wäre es notwendig, dass sowohl die Preise für die Wärmepumpen als auch für den zugehörigen Strom deutlich sinken. Hier sind die Hersteller, die Handwerker, die Stromversorger und die Politik gefragt, um die Randbedingungen deutlich zu verbessern und um die Nachfrage anzukurbeln,“ sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie, Klima und Bauen bei der Verbraucherzentrale. „Gleichzeitig muss im Bereich der Nah- und Fernwärme mehr Transparenz Einzug halten, insbesondere bei der Preisgestaltung. Wir freuen uns, dass das so auch im Koalitionsvertrag angekündigt wird.“
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung eines neuen Gebäudeenergiegesetzes rät die Verbraucherzentrale den Hausbesitzer:innen zu einem besonnenen Vorgehen:
- Bei Heizungen, die nicht älter als fünfzehn Jahre sind, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Es lohnt sich jedoch, einen langfristigen Modernisierungsplan für das Haus zu entwickeln.
- Bei Heizungen, die in den nächsten Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, ist eine Energieberatung sinnvoll, um ein nachhaltiges Heizungskonzept zu erstellen. Dabei sollten die Gesamtkosten über 20 Jahre betrachtet werden.
- Auch die kommunale Wärmeplanung kann bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Es lohnt sich, bei der zuständigen Verwaltung nach aktuellen Planungen zu fragen.
Weitere Informationen zum Heizungsthema findet man hier.
VZ-RLP
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