Zweibrücken – Startschuss für gemeinsame Betreuungsbehörde – Interkommunale Zusammenarbeit nimmt weiter Fahrt auf

Drei Kommunen beschreiten gemeinsam neue Wege im Bereich Soziales – Zustimmung der Gremien zur Zweckvereinbarung empfohlen.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) Südwestpfalz“ planen die Städte Zweibrücken und Pirmasens sowie der Landkreis Südwestpfalz die Einrichtung einer gemeinsamen Betreuungsbehörde. Mit diesem weiteren Baustein der Zusammenarbeit setzen die drei Kommunen ein deutliches Zeichen für moderne und bürgernahe Verwaltungsstrukturen im sozialen Bereich.
Die entsprechende Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden wurde in einer fachlich besetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Die kommunalen Gremien – Kreistag des Landkreises Südwestpfalz sowie Stadträte von Pirmasens und Zweibrücken – sollen nun über die Zustimmung entscheiden. Eine einheitliche Benennung der neuen Einrichtung wird nach Abschluss der Gremienberatungen gemeinsam festgelegt.
„Mit dieser Zusammenarbeit stärken wir die Betreuungsbehörden in ihrer wichtigen Rolle für Menschen, die auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind“, betonen Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), Oberbürgermeister Markus Zwick (Pirmasens) und Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza (Zweibrücken) gemeinsam.
„Die neue Struktur ermöglicht eine moderne, bürgernahe und nachhaltige Betreuung – effizient, verlässlich und mit einem klaren Fokus auf Selbstbestimmung und Teilhabe.“
Hintergrund: Gemeinsame Lösungen für moderne Anforderungen
Seit der umfassenden Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 steht die sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“ im Mittelpunkt – ein Ansatz, der das Recht auf eine unabhängige Lebensführung und die gesellschaftliche Teilhabe von betreuungsbedürftigen Menschen in den Fokus stellt.
Betreuungsbehörden haben hierbei eine zentrale Rolle: Sie klären über Vorsorgemöglichkeiten auf, erschließen vorrangige Hilfen, arbeiten eng mit sozialen Unterstützungssystemen zusammen und vertreten ihre fachliche Sicht gegenüber dem Betreuungsgericht.
Durch die interkommunale Zusammenarbeit der drei bisherigen Betreuungsbehörden, sollen diese Aufgaben künftig unter der Leitung der Stadt Zweibrücken, wahrgenommen werden. Die neue gemeinsame Betreuungsbehörde wird an zwei Standorten (Zweibrücken und Pirmasens) präsent sein.
Die Vorteile für unsere Region:
- Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Betreuungsqualität in der gesamten Versorgungsregion
- Stabile Personaldecke, die Vertretungsregelungen verbessert und die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger erhöht
- Kürzere Wege zur Betreuungsbehörde – z. B. für Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
- Spezialisierung und fachlich fundiertere Begleitung in gerichtlichen Verfahren
- Stärkung der Betreuungsbehörden in ihrem eigenständigen Profil.
Die geplante gemeinsame Betreuungsbehörde ist ein weiterer Erfolg der Projektsäule „Soziales“ innerhalb des IKZ-Modellvorhabens. Bereits Anfang 2025 wurde ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung eingerichtet. Auch die Einrichtung einer Fördermitteleinwerbungsstelle wurde erfolgreich durch eine eigene Zweckvereinbarung abgeschlossen.
Damit können sich die drei Kooperationspartner künftig verstärkt den noch offenen beiden Projektsäulen widmen: Gemeinsame Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle im Bereich Brand- und Katastrophenschutz.
Die geplante Betreuungsbehörde ist ein bedeutender Schritt, um den komplexen Anforderungen des reformierten Betreuungsrechts gerecht zu werden – gemeinsam, bürgernah und zukunftsgerichtet.
Stadt Zweibrücken
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
12. Februar 2021
4. April 2020
9. August 2023
14. September 2023
25. April 2023
11. September 2024
14. August 2020
12. Juli 2025
27. Juli 2023
23. Februar 2025
6. Juli 2023
26. Februar 2024
3. Dezember 2024
8. Juli 2024
1. Januar 2025
14. Dezember 2023
29. Januar 2021
20. April 2021
22. Juni 2021
5. Januar 2025
22. Dezember 2020
9. Februar 2023
5. Juli 2023
13. April 2025
1. Juni 2025
7. Juni 2025
24. Mai 2025
30. September 2024
30. März 2025
21. März 2025
14. August 2024
1. März 2025
19. Januar 2025
9. März 2021
17. September 2024
19. April 2024
7. August 2023
15. Dezember 2024
10. Februar 2025
28. Dezember 2024
26. August 2021
28. Juli 2023