Westpfalz – Telefonbetrüger setzen Opfer unter Druck

Dass man bei telefonischen Aufträgen von Unbekannten nicht vorsichtig genug sein kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserem Zuständigkeitsbereich. Wir berichten über diese Masche, um auf die Vorgehensweise der Täter aufmerksam zu machen und davor zu warnen. In diesem Fall gelang es einem Telefonbetrüger am Dienstag, eine Bank-Mitarbeiterin aufs sprichwörtliche Glatteis zu führen.
Wie das Finanzinstitut anzeigte, hatte der unbekannte Anrufer am Dienstagvormittag die Bank kontaktiert und sich als Geschäftsführer eines Betriebes aus der Region ausgegeben. Durch geschickte Gesprächsführung setzte er die Mitarbeiterin am Telefon derart unter Druck, dass die Frau mehrere Überweisungsaufträge entgegennahm und anschließend anwies. Einige davon wurden ausgeführt, bevor der Betrug erkannt wurde. Danach konnten zwar mehrere der bereits durchgeführten Transaktionen wieder zurückgebucht werden, es entstand dennoch ein Schaden im unteren sechsstelligen Bereich.
Die Kripo hat die Ermittlungen aufgenommen und warnt noch einmal ausdrücklich vor dieser betrügerischen Masche, dem sogenannten „CEO-Fraud“, die insbesondere Unternehmen, Firmen und Betriebe betrifft:
Bei der Betrugsmasche CEO-Fraud geben sich Betrüger als Führungskraft eines Unternehmens aus, beispielsweise als Geschäftsführer (CEO). In gefälschten E-Mails oder am Telefon wenden sie sich meist gezielt an Mitarbeiter – in der Regel aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen – die berechtigt sind, Überweisungen zu tätigen. Diese werden von ihren vermeintlichen Vorgesetzten dazu aufgefordert, größere Summen von Unternehmenskonten ins Ausland zu überweisen.
Nicht selten arbeiten die Betrüger damit, dass sie ihre Opfer geschickt unter Druck setzen. Den betroffenen Einrichtungen entstehen häufig finanzielle Schäden, die bis in Millionenhöhe reichen können.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor dieser perfiden Betrugsmasche, indem Sie mit Ihren Mitarbeitern zum Beispiel Vorgehensweisen für finanzielle Transaktionen festlegen, die nur Sie und Ihre Mitarbeiter kennen. Und Umgekehrt: Wenn Mitarbeiter die Aufträge für Überweisungen und dergleichen unerwartet erhalten, oder diese nicht auf dem üblichen Weg eingehen, ist auf jeden Fall ein „zweiter Blick“ und eine Rückversicherung empfehlenswert!
Informationen zum Thema CEO-Fraud finden Sie auch im Internet auf der Seite unserer Präventionsexperten www.polizei-beratung.de unter https://s.rlp.de/VDw9a
Polizeipräsidium Westpfalz
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