Volle Bestuhlung in der Fruchthalle möglich

Seit dem ersten Lockdown im März 2020 galt ein Hygienekonzept in der Fruchthalle, das zunächst 1,50 m und später mindestens einen freien Platz Abstand zwischen den Besuchern vorschrieb. Dazu war die Platznummerierung aufgehoben und der Saal musste nach Eintreffen der Besucherinnen und Besucher von vorne nach hinten besetzt werden, um Ansammlungen zu vermeiden, wie durch Aufdrucke auf den Eintrittskarten, durch Aushänge, Pressemeldungen und Ansagen vor den Konzerten kommuniziert wurde.
Die aktuelle 26. Corona-Verordnung schreibt bei Veranstaltungen nun je nach Warnstufe einen maximal möglichen Anteil an nicht geimpften oder genesenen Besuchern vor. Die Verordnung lässt auch zu, entweder auf das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht zu verzichten. Das federführende Kulturreferat hat für die Fruchthalle in Abstimmung mit der Ordnungsbehörde beschlossen, ab dem ersten Sinfoniekonzert am 24. September mit der Deutschen Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern unter Chefdirigent Pietari Inkinen auf das Abstandsgebot zu verzichten. Damit können bereits alle Plätze mit Nummerierung angeboten und besetzt werden, die Abonnenten können auf ihre angestammten Plätze zurückkehren. Außerdem kann auch die Maskenpflicht zusätzlich fallen, wenn je nach Warnstufe ein bestimmter Anteil an nicht geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern nicht überschritten wird. „Wir kontrollieren ja seit der Wiedereröffnung im Juni am Eingang neben der Eintrittskarte auch den Impf- und Genesenenstatus sowie gegebenenfalls ein aktuelles negatives Testergebnis“, so Dr. Christoph Dammann, Leiter des Kulturreferates. Außerdem würden die nicht immunisierten, also nur getesteten Besucherinnen und Besucher jetzt gezählt. Bereits bei den ausverkauften Veranstaltungen im Rahmen des Literaturfestivals hätte sich diese Anzahl „im unteren einstelligen Bereich“ bewegt. Dammann gehe davon aus, dass dies in der Regel beim Publikum der Fruchthalle so bleiben werde. Dann könne er zu Beginn der Konzerte durch eine Ansage auch die Maskenpflicht aufheben. Sollte wider Erwarten die Anzahl an getesteten Personen die insgesamt für Veranstaltungen zulässige Grenze überschreiten, so müsse man dann ab dieser Anzahl den Eintritt für nicht Geimpfte bzw. nicht Genesene leider verweigern und das Eintrittsgeld an der Abendkasse zurückzahlen. Er vermute aber, dass dies kaum passieren werde.
Zurzeit gelte die Warnstufe 1, definiert durch die Inzidenz, die Hospitalisierung und die Intensivbetten-Belegung. Damit können bei Veranstaltungen maximal 250 negativ getestete Besucher teilnehmen. Sind es nur 25, können dann sowohl Abstandsgebot und Maskenpflicht fallen. „Ich bin froh, dass 20 Monate nach Pandemie-Beginn dank der Impfungen eine differenzierte Lösung für den Veranstaltungsbereich ermöglicht wird“, zeigt sich Dammann erfreut. Der Vorverkauf sei entsprechend der Geltungsdauer der Verordnung nun bis zum 10. Oktober vollständig freigegeben. Es sei nur sehr bedauerlich, dass für längerfristig planende, privatwirtschaftliche Veranstalter, die die Fruchthalle oder andere Veranstaltungsstätten mieten, keine Planungssicherheit herrsche, abgesehen von den in den Bundesländern unterschiedlichen Bestimmungen. Das mache die Tournee- und Konzertplanung sehr schwierig und wirke sich nach wie vor katastrophal auf die Situation von freischaffenden Künstlern, Veranstaltern und Technikern aus, obwohl es inzwischen zu den sehr niedrigen Infektionsrisiken in modern ausgestatteten Veranstaltungsstätten viele wissenschaftliche Studien gebe.
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