Stadt nimmt Wettbürosteuer zurück

Autor/in: – Pressestelle
Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert rechtlichen Rahmen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. März einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, die im Juli 2021 verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer zurückzunehmen. Auf deren Grundlage führte die Stadt Kaiserslautern mit Wirkung zum 01. August 2021 die Wettbürosteuer im Stadtgebiet ein, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen und zuvor auch bereits in Koblenz und Ludwigshafen umgesetzt wurde.
Die Einführung wurde von der damaligen Rechtsprechung gestützt, etwa durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Auch wurde die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuersatzung von Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt bzw. bestätigt.
In einem Verfahren betreffend die Dortmunder Wettbürosteuersatzung hat nun das Bundesverwaltungsgericht jedoch seine damalige Rechtsauffassung geändert und die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit dieser kommunalen Steuer mit der bundesrechtlich geregelten Rennwett- und Sportwettensteuer. Daher muss auch die Wettbürosteuersatzung der Stadt Kaiserslautern aufgehoben werden.
Eingeplant waren jährliche Einzahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Zwar wurden die Steuerpflichtigen bereits angeschrieben, die weitere Bearbeitung wurde angesichts des Dortmund-Urteils jedoch bereits frühzeitig auf Eis gelegt. So wurden noch keine Bescheide erstellt und muss daher nun auch nicht zu Rückzahlungen kommen.
Aktuelle Beiträge
7. April 2026
6. April 2026
Events
Gamben-Duo unternimmt eine musikalische Zeitreise durch Europa
12. April 2026 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. Dezember 2024
14. Juli 2023
15. Juli 2023
5. November 2025
17. Januar 2026
26. Oktober 2025
23. Januar 2025
1. Oktober 2021
14. Dezember 2023
12. April 2025
22. Januar 2025
30. Juni 2023
13. Januar 2025
15. Februar 2026
16. Juli 2025
24. Februar 2025
1. Dezember 2025
3. April 2023
18. Januar 2026
26. April 2025
7. August 2023
16. August 2023
3. Mai 2025
26. September 2025
9. Mai 2024
2. Dezember 2025
22. Januar 2025
18. Juli 2023
1. November 2025
18. November 2025
31. Dezember 2024
22. Juni 2025
30. Dezember 2025
10. Juli 2023
21. Juni 2024
15. Mai 2023


