Kaiserslautern – Wiederkehrende Beiträge gelten ab 1. Januar

Autor/in: Pressestelle
Stadtrat beschließt Satzung für gesamtes Stadtgebiet
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht nunmehr die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor.
Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden. Im Gegensatz zu den teilweise sehr hohen anlassbezogenen Einzelbeiträgen werden bei den wiederkehrenden Beiträgen die Anlieger eines gesamten Abrechnungsbezirkes bzw. einer -einheit herangezogen, die Beitragshöhe ist somit wesentlich geringer, da die Kosten nach einem Solidarprinzip auf viele verteilt werden. Durch die kontinuierliche (=wiederkehrende) Erhebung verteilt sich die finanzielle Belastung zudem über einen langen Zeitraum und erfolgt nicht punktuell.
Die Höhe der Beiträge ist vom jeweiligen Bauprogramm der Stadt sowie von der jeweiligen Grundstücksgröße sowie von der Geschosshöhe und der Gebäudenutzung abhängig.
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages und somit die Abschaffung der Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Dies entspricht ebenfalls dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28. August 2017, wonach wiederkehrende Beiträge im gesamten Stadtgebiet eingeführt werden sollen.
Weitergehende Fragen beantwortet die Beitragsabteilung im Referat Tiefbau gerne unter der Mailadresse beitragsabteilung@kaiserslautern.deoder per Telefon 0631 365 1660.
Weitergehende Informationen über die Ausbaubeiträge sind auf der städtischen Homepage unter www.kaiserslautern.de/ausbaubeitraegezu finden.
Aktuelle Beiträge
14. Dezember 2025
14. Dezember 2025
13. Dezember 2025
13. Dezember 2025
Events
Pirmasens – Neujahrskonzert: Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz und der Solistin Asya Fateyeva
3. Januar 2026 - 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. April 2024
15. März 2023
26. Juli 2025
11. Oktober 2025
29. August 2025
9. Februar 2025
19. April 2025
4. September 2024
26. Januar 2025
15. Dezember 2024
16. Januar 2025
25. August 2025
13. Mai 2025
21. Juni 2025
2. Juli 2021
31. März 2021
28. November 2025
10. Mai 2025
28. Juni 2021
4. November 2024
10. August 2023
29. September 2023
20. Oktober 2023
28. Dezember 2024
21. Juli 2023
4. Februar 2025
30. August 2025
21. September 2025
2. Oktober 2025
13. August 2023
11. August 2023
22. Juni 2025
31. Juli 2023
15. November 2025
3. Februar 2025
20. November 2025
10. Dezember 2024
27. Juli 2023
16. Dezember 2022
5. Mai 2025


