Kaiserslautern – Rechtzeitig einen Antrag auf Bauholzvergütung stellen

Kommission der Reichswaldgenossenschaft ist im Herbst unterwegs
Im Herbst dieses Jahres wird wieder die Kommission zur Bauholzaufnahme in Kaiserslautern und Morlautern unterwegs sein. Bis dahin können noch Anträge auf Bauholzvergütung bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern eingereicht werden. Antragsteller müssen bei der Bauholzaufnahme nicht anwesend sein. Sofern sich aus der Prüfung vor Ort Fragen ergeben, die nicht am Tag der Bauholzaufnahme geklärt werden können, wird sich die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) mit den Antragstellern in Verbindung setzen. Gerade in Zeiten steigender Baukosten ist der durch die RWG gewährte Zuschuss eine willkommene Entlastung. Ein Antrag kann innerhalb von drei Jahren nach amtlicher Bauvollendung eingereicht werden.
Bürgerinnen und Bürger der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der RWG eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.
Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.
Voraussetzung zur Gewährung von Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem/der Antragsteller/in tatsächlich bewohnt wird bzw. bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird.
Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.
In Kaiserslautern haben jedoch nicht alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Bauholzvergütung. Davon ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile/Ortsbezirke Dansenberg, Erfenbach, Erlenbach, Hohenecken, Mölschbach und Siegelbach.
Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich.
Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern zu erhalten.
RWG | Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
16. Juni 2026
Events
Crazy Heart Connection | Altstadtfest
4. Juli 2026 - 18:45 Uhr bis 20:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
8. Mai 2023
7. Juni 2024
26. Mai 2025
3. April 2023
17. Januar 2025
11. März 2026
31. Dezember 2024
22. Februar 2025
10. August 2023
18. Januar 2025
4. September 2024
1. Dezember 2025
28. November 2025
9. November 2025
18. Februar 2022
27. Februar 2026
26. Februar 2024
12. April 2023
21. August 2025
28. November 2025
18. Februar 2021
3. Mai 2025
5. Februar 2025
15. Dezember 2025
6. Januar 2026
22. Dezember 2025
27. April 2023
10. März 2025
18. Juli 2023
15. Februar 2021
16. Februar 2026
1. Januar 2026
21. April 2023


