Kaiserslautern – Rechtzeitig einen Antrag auf Bauholzvergütung stellen

Kommission der Reichswaldgenossenschaft ist im Herbst unterwegs
Im Herbst dieses Jahres wird wieder die Kommission zur Bauholzaufnahme in Kaiserslautern und Morlautern unterwegs sein. Bis dahin können noch Anträge auf Bauholzvergütung bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern eingereicht werden. Antragsteller müssen bei der Bauholzaufnahme nicht anwesend sein. Sofern sich aus der Prüfung vor Ort Fragen ergeben, die nicht am Tag der Bauholzaufnahme geklärt werden können, wird sich die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) mit den Antragstellern in Verbindung setzen. Gerade in Zeiten steigender Baukosten ist der durch die RWG gewährte Zuschuss eine willkommene Entlastung. Ein Antrag kann innerhalb von drei Jahren nach amtlicher Bauvollendung eingereicht werden.
Bürgerinnen und Bürger der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der RWG eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.
Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.
Voraussetzung zur Gewährung von Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem/der Antragsteller/in tatsächlich bewohnt wird bzw. bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird.
Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.
In Kaiserslautern haben jedoch nicht alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Bauholzvergütung. Davon ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile/Ortsbezirke Dansenberg, Erfenbach, Erlenbach, Hohenecken, Mölschbach und Siegelbach.
Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich.
Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern zu erhalten.
RWG | Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 20:15 Uhr Überwiegend klar
Gefühlt 15°
Wind 5 km/h
Luftfeuchte 42 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
17. September 2026
17. September 2026
17. September 2026
17. September 2026
Events
Zukunftssturm und letzte Romantik – Pfalzphilharmonie Kaiserslautern
16. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. November 2025
12. März 2024
9. August 2023
19. Juli 2026
10. März 2025
13. Mai 2025
21. April 2021
16. Januar 2024
22. März 2025
21. Februar 2025
21. Juni 2026
4. Juli 2023
20. März 2023
18. Januar 2026
26. Januar 2026
31. Juli 2023
11. Dezember 2024
23. Januar 2025
22. August 2026
30. August 2026
10. August 2025
18. Februar 2024
18. Dezember 2025
18. Oktober 2025
25. Juni 2025
13. Juli 2021
12. April 2023
5. Juli 2023
15. Februar 2026
3. Mai 2025



